Berlin – Er ist ein Großer der Leichtathletik: Diskuswerfer Christoph Harting (36) gewann 2016 bei den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro die Goldmedaille. Nun strebt der Bundespolizist ein politisches Mandat an – für die Linke. Dies, obwohl er seit zwei Jahren offiziell als dienstunfähig gilt.
Kandidatur im Lichtenberger Wahlkreis
Harting tritt im Lichtenberger Wahlkreis 1 an, der unter anderem Neu-Hohenschönhausen umfasst. Sein Ziel ist der Einzug in das Berliner Abgeordnetenhaus im Herbst. Seit Ende 2025 befindet er sich im Wahlkampf für dieses Mandat, das mit einer monatlichen „Entschädigung“ von 8161 Euro zuzüglich einer steuerfreien Kostenpauschale von 3304 Euro vergütet wird.
Psychische Erkrankung öffentlich gemacht
Der Bundespolizist, zuletzt im Rang eines Oberkommissars (Besoldungsgruppe A 10, 3634,51 bis 4705,51 Euro monatlich), hatte vor drei Jahren seine psychische Erkrankung öffentlich gemacht. Er leide an Depressionen. „Keiner ist davor gefeit. Egal, wie erfolgreich oder unerfolgreich er war“, sagte er damals der „Berliner Zeitung“.
Dienstunfähigkeit seit 2024
„Dies führt immer wieder zu Arbeitsunfähigkeit und Krankschreibungen“, erklärte eine Sprecherin der Linken gegenüber BILD. „Mit diesem Umstand geht Herr Harting offen um, was unseren größten Respekt verdient. Auch innerhalb der Linken ist dieser Sachverhalt von Anfang an bekannt.“
Harting sei seit Mitte 2024 „bis auf Weiteres dienstunfähig“, so die Sprecherin weiter. „Dies betrifft die komplexe Tätigkeit als Bundespolizist.“ Dem Wahlkampf stehe dies jedoch nicht entgegen. „Dass Menschen, die unter diesem Krankheitsbild leiden, auch versuchen, weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, ist absolut nachvollziehbar.“ Ein ehrenamtliches Engagement sei weder vom Umfang noch von der Intensität her mit einer aktiven Tätigkeit im Polizeivollzugsdienst vergleichbar.
Beamtenrechtliche Unterscheidung
Das Beamtenrecht unterscheidet zwischen einer regulären Krankschreibung und der Dienstunfähigkeit. Letztere wird in der Regel durch einen Amtsarzt festgestellt und bedeutet, dass der Beamte aufgrund seines körperlichen oder geistigen Zustands seine dienstlichen Pflichten nicht erfüllen kann.
Die Bundespolizei wollte sich „aus Gründen des Persönlichkeitsrechtes und des Datenschutzes“ gegenüber BILD nicht zu Harting äußern. Die Sprecherin der Linken ergänzte: „Dieses Beamtenverhältnis bleibt auch bestehen, sollte er ins Abgeordnetenhaus einziehen.“
Ähnlicher Fall bei der Berliner SPD
Der Fall Harting erinnert an ein Beispiel aus der SPD: Im Bezirk Mitte kandidierte Uta Francisco dos Santos für das Amt der Bezirksbürgermeisterin. Die leitende Mitarbeiterin der Finanzverwaltung war zu diesem Zeitpunkt seit anderthalb Jahren dienstunfähig. Unter öffentlichem Druck zog sie ihre Kandidatur schließlich zurück.
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