Klimawirkung des neuen Heizungsgesetzes bleibt unklar – Ministerium benötigt Zeit
Klimawirkung des Heizungsgesetzes unklar

Die Bundesregierung kann die Klimawirkung des neuen Heizungsgesetzes weiterhin nicht beziffern. Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Alaa Alhamwi, die der Nachrichtenagentur AFP vorliegt: „Eine Abschätzung der Klimawirkung des Gesetzes benötigt noch Zeit.“ Das Gesetz, das Anfang Juli beschlossen wurde, hat die Klimaschutzvorgaben für den Einbau neuer Heizungsanlagen weitgehend abgeschafft.

Was das neue Heizungsgesetz vorsieht

Das Gebäudemodernisierungsgesetz ermöglicht den Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen langfristig, allerdings mit steigenden Anforderungen an den Einsatz alternativer Brennstoffe. Ab 2029 müssen neu eingebaute fossile Heizungen zu zehn Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent. Zudem sind die Anbieter von Heizbrennstoffen verpflichtet, bis 2045 vollständig auf nicht-fossile Materialien umzustellen. Diese 100-Prozent-Vorgabe für Inverkehrbringer wurde erst im parlamentarischen Verfahren wegen verfassungsrechtlicher Bedenken hinzugefügt.

Hintergrund und Kritik

Das geltende Klimaschutzgesetz verbietet der Bundesregierung Rückschritte beim Klimaschutz. Es schreibt vor, dass ab 2045 nur noch klimaneutral geheizt werden darf. Das alte Heizungsgesetz der Ampel-Regierung zielte darauf ab, die Sektorklimaziele im Gebäudebereich zu erreichen, die seit Jahren verfehlt werden. Alhamwi hatte bereits im Februar, als sich die Regierungsfraktionen grundsätzlich auf die Abschaffung der Heizungsvorgaben geeinigt hatten, nach der Klimaschutzwirkung gefragt. Damals erklärte das Wirtschaftsministerium, eine Abschätzung könne erst „nach Konkretisierung durch die gesetzlichen Regelungen“ erfolgen.

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Die Verfügbarkeit und Preisentwicklung von alternativen Brennstoffen wie Biogas, Bioöl und Wasserstoff gelten als kaum vorhersehbar. „Wer ein Gesetz beschließt, ohne seine Klimawirkung auch nur abzuschätzen, handelt ohne Kompass“, kritisierte der Grünen-Abgeordnete. „Mit dem Gebäudeenergiegesetz gab es einen klaren Weg zur Klimaneutralität. Diesen verlässt die Bundesregierung, ohne zu wissen, wohin sie steuert.“

Auswirkungen und Unsicherheiten

Die fehlende Abschätzung der Klimawirkung wirft Fragen zur Effektivität des Gesetzes auf. Experten bemängeln, dass die langfristigen Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor gefährdet sein könnten. Der Gebäudesektor verfehlt seine Klimaziele bereits seit Jahren, und die Aufweichung der Vorgaben könnte diesen Trend verstärken. Die Bundesregierung steht nun vor der Herausforderung, die Klimaneutralität bis 2045 dennoch zu erreichen, ohne klare quantitative Vorgaben für den Heizungsmarkt. Die nächste Abschätzung des Ministeriums wird mit Spannung erwartet.

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