Umwelthilfe will Heizungsgesetz per Verfassungsbeschwerde kippen
Umwelthilfe will Heizungsgesetz gerichtlich stoppen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) per Verfassungsbeschwerde kippen. Die Organisation hat angekündigt, gegen die Bundesregierung vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen. Das Heizungsgesetz, das seit dem 1. Januar 2024 gilt, verletze nach Auffassung der Umwelthilfe die Grundrechte künftiger Generationen und die verfassungsrechtliche Schutzpflicht des Staates für die natürlichen Lebensgrundlagen.

Die Umwelthilfe bemängelt insbesondere, dass das Gesetz zu viele Ausnahmen und Übergangsfristen enthält. Zwar müssen in Neubauten installierte Heizungen seit Jahresbeginn einen Anteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien vorweisen. Doch im Gebäudebestand dürfen weiterhin Öl- und Gasheizungen eingebaut werden, sofern sie etwa auf Wasserstoff umrüstbar sind oder eine andere Ausnahmeregelung greift. Aus Sicht der DUH wird damit der Umstieg auf klimafreundliche Wärmepumpen verzögert.

Klimaschutzverpflichtung aus Artikel 20a Grundgesetz

Die Organisation stützt sich auf die sogenannte Schutzpflichtklausel des Grundgesetzes. In Artikel 20a verpflichtet der Staat sich selbst und die Gesetzgebung dazu, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Nach Ansicht der DUH wird dieser Verfassungsauftrag durch das Heizungsgesetz missachtet. Das Gesetz sei nicht geeignet, die deutschen Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor schnell genug zu senken. Der Ausstoß klimaschädlicher Gase bleibe auf einem Niveau, das mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens unvereinbar sei.

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Der Gebäudesektor ist nach Berechnungen des Umweltbundesamtes für rund 30 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland verantwortlich. Wenn dieser Anteil nicht deutlich reduziert wird, rückt das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 in weite Ferne. Die DUH forderte deshalb bereits in der Gesetzgebungsphase ein strengeres Vorgehen. Sie hatte unter anderem ein sofortiges Verbot neuer Öl- und Gasheizungen und einen wirksamen CO2-Preis verlangt.

Erfolgsaussichten vor dem Bundesverfassungsgericht

Ob die Verfassungsbeschwerde Aussicht auf Erfolg hat, ist offen. Die Hürden für eine solche Klage sind hoch. Die DUH muss nachweisen, dass sie in eigenen Rechten betroffen ist. Als Umweltrechtsorganisation richtet sie sich jedoch nicht unmittelbar gegen eine eigene Grundrechtsverletzung. Sie könnte die Beschwerde aber mit der Betroffenheit ihrer Mitglieder begründen, die selbst Hauseigentümer sind und den Anforderungen des Gesetzes ausgesetzt sind. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit auch Umweltorganisationen eine Klagebefugnis zuerkannt, wenn eine sogenannte Popularklage vorliegt.

Sollte das Gericht die Verfassungsbeschwerde annehmen, könnte es das Gesetz für nichtig erklären oder den Gesetzgeber zu Nachbesserungen verpflichten. Bis zu einer Entscheidung könnten jedoch mehrere Jahre vergehen. Die DUH kündigte an, sich auch für den Fall einer Ablehnung nicht mit dem Gesetz abfinden zu wollen. Sie erwägt, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen, sollte der nationale Rechtsweg ausgeschöpft sein.

Hintergrund: Umstrittene Wärmewende

Der Vorstoß der DUH kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Ampel-Koalition ohnehin über Nachjustierungen beim Klimaschutz streitet. Die Diskussion über das Heizungsgesetz hatte bereits vor dessen Verabschiedung für Zündstoff gesorgt und die Koalition monatelang in Atem gehalten. Eine erneute Debatte über die Rechtmäßigkeit des Gesetzes könnte die politische Kontroverse nun auf die juristische Ebene verlagern. Ob es tatsächlich zu einem Verfahren vor dem höchsten deutschen Gericht kommt, wird sich in den kommenden Wochen entscheiden, wenn die Beschwerde offiziell eingereicht wird.

Bis dahin bleibt es bei den bestehenden Regelungen. Hausbesitzer und Bauherren müssen sich weiterhin an das Gebäudeenergiegesetz halten. Die außergerichtliche Ankündigung der DUH sorgt jedoch für Verunsicherung in der Immobilien- und Heizungsbranche. Einige Verbände fordern bereits, die Bundesregierung solle klare Übergangsregelungen schaffen, bis eine gerichtliche Klärung vorliegt.

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