Der gescheiterte Rettungsversuch eines Buckelwals in der Ostsee sorgt weiter für Diskussionen. Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) zeigte sich jedoch gelassen, was mögliche juristische Konsequenzen angeht. Das Land habe von der privaten Initiative, die den Transport des Wals von der Ostsee zur Nordsee durchführte, eine Haftungsfreistellung erhalten, erklärte Backhaus in der Fragestunde des Landtags in Schwerin. „Die volle Verantwortung hat diese Initiative übernommen“, betonte er. Das Land habe die Aktion lediglich geduldet.
Hintergrund des Wal-Transports
Der Buckelwal war im März und April mehrfach an der deutschen Ostseeküste gestrandet. Gegen den Rat von Wissenschaftlern erlaubte Backhaus einen privaten Rettungsversuch. Der Meeressäuger wurde in einer Barge zur Nordsee gebracht und dort freigelassen. Knapp zwei Wochen später wurde der tote Wal an der dänischen Insel Anholt angespült. Die Frage, ob der Transport als Tierquälerei einzustufen ist, steht im Raum.
Kein Schaden auf Hoheitsgebiet von MV
Backhaus betonte, dass dem Wal auf dem Hoheitsgebiet Mecklenburg-Vorpommerns kein Schaden zugefügt worden sei. Was in den Gewässern Schleswig-Holsteins und Dänemarks passierte, die auf dem Weg der Barge durchquert wurden, „entzieht sich unserer Kenntnis“. Dies sei nicht die Verantwortung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Eignung der Barge geprüft
Auf die Frage der CDU-Abgeordneten Beate Schlupp, ob die Barge für den Transport des zwölf Meter langen Meeressäugers geeignet war, sagte Backhaus, dies sei geprüft worden. Es seien Verbesserungen vorgenommen worden, darunter das Aufstellen großer Sandsäcke, um zu verhindern, dass das Tier bei Seegang gegen die Bordwand prallt. Wissenschaftler hätten die Transportfähigkeit des Tiers festgestellt.
Freilassung in der Nordsee
Backhaus erklärte weiter, es sei mit der Initiative vereinbart gewesen, dass die Barge in der Nordsee abgesenkt und der Wal ins freie Wasser entlassen wird. Ob dies tatsächlich so geschah, wisse er nicht. „Wie das Tier entlassen worden ist, entzieht sich unserer Kenntnis.“



