Mehr als eine Woche nach der Entführung eines Säuglings aus dem Schwarzwald-Baar-Klinikum in Villingen-Schwenningen (Baden-Württemberg) hat die Polizei den Vater des Kindes in Italien festgenommen. Das Baby wurde bei dem Mann aufgefunden und befindet sich nach Angaben der Polizei in staatlicher Obhut. Die Mutter des Kindes ist weiterhin auf freiem Fuß; ihr Aufenthaltsort ist unbekannt. Die Behörden hatten die Öffentlichkeit tagelang nicht über die Vorfälle informiert.
Hintergrund der Tat: Schwere Misshandlungen
Dem Vater, der aus dem benachbarten Mönchweiler stammen soll, wird vorgeworfen, das Kind so schwer körperlich misshandelt zu haben, dass es stationär im Klinikum behandelt werden musste. Die Art der Verletzungen wurde nicht im Detail genannt, sie waren jedoch so schwerwiegend, dass eine sofortige Einlieferung erforderlich war. Kliniksprecherin bestätigte der Zeitung „Schwarzwälder Bote“, dass die Mutter den Säugling am 16. Juli aus dem Krankenhaus entführte. Anschließend tauchte die Familie unter. Die Polizei durchsuchte daraufhin ein Haus in Mönchweiler, fand jedoch weder das Kind noch die Eltern.
Ermittlungen und Festnahme in Italien
Die Polizei hielt sowohl die Körperverletzung als auch die Entführung zunächst geheim. Wie die Ermittlungsbehörden dem „Schwarzwälder Boten“ erst später bestätigten, wurde der Vater bereits am 24. Juli in Italien aufgespürt und festgenommen. Das Baby befand sich bei ihm und wurde in staatliche Obhut übergeben. Über die Haftbedingungen des Vaters oder mögliche Auslieferungsverfahren machten die Behörden keine Angaben. Die Festnahme erfolgte offenbar ohne größeres Aufsehen, da die italienischen Kollegen zeitnah informiert waren.
Aktueller Stand: Kind in Sicherheit, Mutter weiter flüchtig
Nach aktuellen Informationen ist das Baby wohlauf und wird medizinisch betreut. Die Polizei betonte, dass das Kind nun in Sicherheit sei. Zur Mutter, die ebenfalls flüchtig war, gibt es keine neuen Erkenntnisse. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren. Es bleibt unklar, ob die Mutter an der Misshandlung beteiligt war oder ob sie das Kind nur aus Sorge vor weiteren Übergriffen in Sicherheit bringen wollte. Weitere Details werden von den Behörden derzeit nicht veröffentlicht.
Der Fall wirft Fragen nach dem Umgang mit sensiblen Ermittlungsverfahren auf. Die Polizei verteidigte ihr Vorgehen mit der Notwendigkeit, die Fahndung nicht zu gefährden. Eine kritische Betrachtung der Informationspolitik wird wohl erst nach Abschluss der Ermittlungen möglich sein.



