Nach dem islamistischen Anschlag am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin will Brandenburgs Justizminister Benjamin Grimm (SPD) keine Schnellschüsse bei der Diskussion um die Anwendung von Jugendstrafrecht abgeben. Das Ministerium betonte, man wolle zunächst die Ergebnisse einer wissenschaftlichen Studie abwarten, die das Bundesjustizministerium in Auftrag geben soll.
Hintergrund: Studie zur Jugendgewalt
Im Frühjahr 2025 habe die Justizministerkonferenz das Bundesjustizministerium gebeten, „eine wissenschaftliche Studie zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt in Auftrag zu geben“, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Es brauche eine sorgfältige Auswertung der Umstände des Einzelfalles und des sich ergebenden gesetzgeberischen Handlungsbedarfs, führte der Sprecher aus.
Nach dem CSD-Anschlag forderten mehrere Minister, dass für Heranwachsende künftig grundsätzlich das Erwachsenenstrafrecht gelten solle. „Der Anschlag am Rande des Berliner CSD durch einen bereits nach Jugendstrafrecht verurteilten Attentäter verdeutlicht die Dringlichkeit dieses rechtspolitischen Anliegens“, so der Sprecher. Dennoch brauche es eine fundierte Analyse.
Rechtslage: Jugendstrafrecht bei Heranwachsenden
Die Anwendung des Jugendstrafrechts ist abhängig vom Alter des Täters zum Zeitpunkt der Tat. Auf Jugendliche im Alter von 14 bis einschließlich 17 Jahren ist Jugendstrafrecht stets anzuwenden. Bei Heranwachsenden im Alter von 18 bis einschließlich 21 Jahren gilt es nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn die Tat noch als Jugendverfehlung anzusehen ist oder der Täter in seiner Entwicklung einem Jugendlichen gleichsteht.
Der Anschlag auf den CSD in Berlin hatte zuletzt eine Debatte über eine Verschärfung des Jugendstrafrechts ausgelöst. Mehrere Politiker, insbesondere aus den Reihen der Union, forderten, dass Heranwachsende generell nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden sollten. Brandenburgs Justizminister Grimm mahnt jedoch zur Besonnenheit und verweist auf die Notwendigkeit einer wissenschaftlichen Grundlage.
Reaktionen und Ausblick
Die Diskussion um das Jugendstrafrecht ist nicht neu, aber durch den Anschlag erneut in den Fokus gerückt. Der Täter, der am Rande des CSD einen Polizisten mit einem Messer attackierte, war bereits nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Dies hatte die Forderung nach einer Reform laut werden lassen.
Der Sprecher des Justizministeriums betonte, dass man die Entscheidung des Bundesjustizministeriums abwarten werde. „Wir werden die Studie sorgfältig auswerten und dann über weitere Schritte entscheiden“, so der Sprecher. Es gehe darum, sowohl den Einzelfall zu berücksichtigen als auch die grundsätzliche Frage, ob das Jugendstrafrecht für Heranwachsende noch angemessen ist.
Die Justizministerkonferenz hatte sich bereits im Frühjahr 2025 darauf verständigt, das Bundesjustizministerium um eine Studie zu bitten. Diese soll die Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt untersuchen. Erste Ergebnisse werden nicht vor Ende 2025 erwartet.
Bis dahin bleibt die Rechtslage unverändert: Jugendliche werden nach Jugendstrafrecht verurteilt, Heranwachsende nur in Ausnahmefällen. Die Debatte zeigt jedoch, dass der Gesetzgeber unter Druck steht, auf die gestiegene Gewaltbereitschaft junger Menschen zu reagieren.



