Das Berliner Landeskriminalamt (LKA) hat die Überwachung des späteren islamistischen Attentäters Abdul Ballout detailliert geschildert. Am 12. Januar 2026 sei Abdul B. von der Polizei als Gefährder eingestuft worden, sagte LKA-Vizechef Stefan Redlich im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Daraufhin habe sich auch das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) mit dem Fall befasst.
Einstellige Zahl von Hochrisikofällen
Auf die Frage nach der Anzahl ähnlich gefährlicher Islamisten mit IS-Kontakten, die in die Kategorie „Hochrisikofall“ fallen, sprach Innensenatorin Iris Spranger von einer einstelligen Zahl. Redlich erläuterte, dass man sich am 6. Mai darauf vorbereitet habe, was zu unternehmen sei, wenn Abdul Ballout nach einem am 12. Mai erwarteten Urteil aus der Untersuchungshaft entlassen werde. Dazu sei eine Einsatzgruppe gebildet worden.
Observation nur ein Baustein
Beschlossen wurde, dass das Mobile Einsatzkommando (MEK) Abdul Ballout nach seiner Entlassung für sechs Tage in zwei Schichten besonders eng observiere, um seinen Tagesablauf festzustellen. Redlich betonte jedoch: „Das ist nicht geeignet, um jemanden in den Arm zu fallen, wenn er etwas tut. Die Observation ist nur ein Baustein von sehr vielen.“ Die erste Erkenntnis sei gewesen: „Er war relativ wenig unterwegs und hatte einen stinknormalen Tagesablauf.“
Vom 12. bis 17. Mai sei Abdul Ballout täglich von früh bis spät observiert worden. Danach habe man die mobilen Kräfte bis zum 22. Mai an den erkannten Tagesablauf angepasst. Zusätzlich sei ab dem ersten Tag eine Kamera gegenüber seinem Wohnhaus aufgebaut und alle 24 Stunden ausgewertet worden, so Redlich. Zudem sei durchgehend sein Telefon abgehört worden. Die Polizei habe ihm die Ausreise untersagt und seinen Pass eingezogen. Mehrfach sei mit ihm gesprochen worden.
Weniger Observation im Juni und Juli
Im Juni habe das MEK Abdul Ballout an sechs Tagen observiert, es habe aber keine Bewegung gegeben. Er sei fast immer zu Hause gewesen. Im Juli habe es an vier Tagen Observationen gegeben, dazu eine Festnahme am 3. Juli wegen einer gesichteten Waffe, die sich als Spielzeug herausstellte. Zuletzt observierte das MEK Abdul Ballout am 23. Juli, zwei Tage vor dem Anschlag. Redlich betonte: „Den Eindruck, wir haben ihn uns durch die Finger gleiten lassen, den habe ich nicht.“
Verfassungsschutz: Radikalisierung im Internet
Verfassungsschutz-Chef Michael Fischer schilderte, dass seine Behörde die Internetaktivitäten von Abdul B. seit 2022 verfolgt habe. Die Radikalisierung des jungen Mannes habe sich weniger in Moscheen als in kleinen Gruppen und auch im Internet vollzogen. Justiz-Staatssekretär Dirk Feuerberg sagte, die islamistisch-extremistischen Verwandten von Abdul Ballout seien im Prozess gegen ihn bekannt gewesen. Zwei Cousins hätten für die Terrororganisation IS gekämpft, einer sei getötet worden. Das sei in der Anklageschrift erwähnt worden.



