Mecklenburg-Vorpommern führt öffentliche Online-Petitionen ein
Schwerin (dpa/mv) – Mecklenburg-Vorpommern führt als jüngstes Bundesland öffentliche Internet-Petitionen ein. Künftig können Bürger ihre Anliegen auf der Website des Schweriner Landtags veröffentlichen und dort von anderen unterzeichnet werden. Der Bundestag und zahlreiche andere Bundesländer ermöglichen dies bereits. Mit der Neuerung wird es deutlich einfacher, dass Petitionen im Petitionsausschuss behandelt werden.
Mehr Mitsprache für Bürger
Die Landtagsabgeordneten stimmten in ihrer Sitzung mehrheitlich für die Änderung des Petitions- und Bürgerbeauftragtengesetzes. CDU und AfD lehnten den Vorstoß ab. Erreicht eine Petition innerhalb von sechs Wochen mindestens 1.000 Unterschriften, erhalten die Initiatoren die Möglichkeit, ihr Anliegen direkt vor dem Petitionsausschuss und den zuständigen Behörden vorzutragen. Dabei dürfen sie zwei Begleitpersonen, etwa Fachleute, mitnehmen.
Stärkung der direkten Demokratie
Thomas Krüger (SPD), Vorsitzender des Petitionsausschusses, betonte: „Mit der Novelle des mehr als 30 Jahre alten Gesetzes wird die Mitbestimmung gestärkt und eine wirksame Alternative zu Online-Plattformen wie change.org geboten.“ Viele Internet-Petitionen seien wirkungslos, da sie nie vor dem Ausschuss landeten. Petitionen auf externen Plattformen gehen nicht automatisch an den Landtag, sondern müssen erst übergeben werden.
Positive Resonanz von Demokratieverbänden
Der Fachverband „Mehr Demokratie“ begrüßte den Beschluss. Bundesvorstandssprecher Ralf-Uwe Beck erklärte: „Die Petenten reden und die Abgeordneten hören zu und stellen Fragen. Hier begegnen sich Bürger und Abgeordnete in Sachdebatten.“ Die Reform ermögliche mehr demokratische Mitsprache und schaffe einen niedrigschwelligen Zugang zu politischen Entscheidungsprozessen.
Weitere Neuerungen im Gesetz
Die Gesetzesänderung sieht zudem vor, dass Unterschriftenlisten ausgedruckt und ausgelegt werden können. Das ermöglicht es, Petitionen auch handschriftlich zu unterzeichnen. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung der Petition und auf Anhörung besteht jedoch nicht. Zusätzlich wird der Bürgerbeauftragte des Landes künftig auch die Rolle des Antidiskriminierungsbeauftragten übernehmen. Dadurch soll ein effektiver und sichtbarer Beschwerdeweg für Diskriminierungsfälle eröffnet werden.
Kritik aus Behindertenverbänden
Der Inklusionsförderrat der Landesregierung hatte im Vorfeld betont, dass der Bürgerbeauftragte eine wichtige Anlaufstelle für Probleme im Umgang mit Behörden sei. Allerdings ersetze dies nicht einen eigenen Beauftragten für Menschen mit Behinderung, da sich die Aufgaben, Perspektiven und Arbeitsweisen deutlich unterscheiden würden. Die Reform wird dennoch als wichtiger Schritt für mehr Bürgerbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern gesehen.



