Berliner Senat prüft Einsparung von Übergangsgeld für Ex-Digitalchef Hundt
Senat prüft Einsparung von Übergangsgeld für Ex-Digitalchef

Die Berliner Senatskanzlei sucht nach einem Weg, die Zahlung eines Übergangsgeldes in Höhe von rund 50.000 Euro an den entlassenen Digitalchef Matthias Hundt (CDU) zu vermeiden. Wie der RBB berichtet, läuft aktuell eine Prüfung, ob der nach nur zwei Monaten im Amt entlassene Ex-Staatssekretär überhaupt einen Anspruch auf die Zahlung hat.

Rechtliche Grundlage und offene Fragen

Bei der Prüfung geht es auch um die Frage, ob die Ernennung Hundts zum Staatssekretär zurückgenommen werden kann. Das teilte die Senatskanzlei dem RBB auf Anfrage mit. Grundlage für die laufende Prüfung ist das Beamtenstatusgesetz, das die Voraussetzungen der Ernennung zum Beamten regelt und auch für Staatssekretäre gilt.

Ebenfalls geprüft wird, ob die Senatskanzlei Hundt Anwaltskosten erstatten muss, die dieser durch die Beauftragung eines renommierten Medienanwalts verursacht hatte. Tagesspiegel-Informationen zufolge handelt es sich dabei um mindestens zwei Rechnungen, die sich ebenfalls auf rund 50.000 Euro summieren. Senatssprecherin Christine Richter erklärte dem Tagesspiegel auf Nachfrage: „Die Prüfung dauert noch an.“

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Hintergrund der Entlassung

Hundt, dessen Berufung durch Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) selbst in CDU-Kreisen Irritationen ausgelöst hatte, wurde am 2. Juni offiziell aus dem Amt entlassen. Bislang hat er nach Auskunft der Senatskanzlei kein Übergangsgeld erhalten.

Auslöser für die Entlassung Hundts war das Bekanntwerden von Ermittlungen der Dresdener Staatsanwaltschaft gegen den aus Sachsen stammenden Unternehmer. Hundt soll im Zuge eines Insolvenzverfahrens mehrere Straftaten begangen haben, so der Vorwurf. Hundt selbst wies die Vorwürfe stets entschieden zurück.

Politische Folgen für Kai Wegner

Für Wegner war die Personalie schnell zu einer schweren Hypothek geworden. Zunächst hatte er am Tag der Berufung Hundts erklärt, er habe eine Auswahl gehabt und die Entscheidung bewusst getroffen. Später musste Wegner einräumen, nichts von den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Hundt gewusst zu haben. Die Opposition hatte Wegner daraufhin vorgeworfen, bei der Personalsuche wiederholt versagt zu haben.

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