Staatsgerichtshof urteilt über Volksbegehren zur Verkehrswende in Hessen
Urteil zu Verkehrswende-Volksbegehren in Hessen

Der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden wird am Mittwoch um 11.00 Uhr sein Urteil im Streit um die Verfassungskonformität des Volksbegehrens der Initiative „Verkehrswende Hessen“ verkünden. Die Initiative hatte sich für mehr Radwege, breitere Bürgersteige und einen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs eingesetzt. Im Sommer 2022 waren rund 70.000 Unterschriften für das Volksbegehren gesammelt und mit einem spektakulären Fahrradkorso über die Autobahn 66 nach Wiesbaden gebracht worden.

Hintergrund des Volksbegehrens

Die damalige schwarz-grüne Landesregierung unter Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) lehnte das Volksbegehren als nicht verfassungskonform ab. Daraufhin zogen die beteiligten Verbände vor den hessischen Staatsgerichtshof. Kern des Volksbegehrens ist das sogenannte „Verkehrswendegesetz“, ein neues hessisches Mobilitätsgesetz. Das Verkehrsministerium argumentierte, der Entwurf überschreite die gesetzgeberische Zuständigkeit des Landes Hessen.

Rechtliche Einordnung

Der Staatsgerichtshof muss nun klären, ob das Volksbegehren mit der hessischen Landesverfassung vereinbar ist. Sollte das Gericht die Verfassungswidrigkeit feststellen, wäre die Initiative endgültig gescheitert. Andernfalls könnte das Verfahren fortgesetzt werden, was einen Volksentscheid ermöglichen würde. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, da sie weitreichende Folgen für die Verkehrspolitik in Hessen haben könnte.

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Reaktionen und Ausblick

Umwelt- und Verkehrsverbände haben das Urteil mit Spannung erwartet. Sie hoffen, dass der Staatsgerichtshof das Volksbegehren für zulässig erklärt, um den Druck auf die Landesregierung zu erhöhen. Die Landesregierung hingegen verteidigt ihre ablehnende Haltung mit Verweis auf die Kompetenzordnung. Das Urteil wird am Mittwochvormittag in Wiesbaden erwartet.

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