EU ebnet Weg für Abschiebezentren in Drittstaaten
EU macht Weg für Abschiebezentren in Drittstaaten frei

EU einigt sich auf neue Abschieberegeln

Die Europäische Union hat sich auf eine Verschärfung ihrer Abschieberegeln geeinigt. Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedsstaaten erzielten unter der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft einen Kompromiss, der die Einrichtung von Rückkehrzentren in Drittstaaten vorsieht. Das teilten Verhandlungskreise am Abend mit. Das Parlament und die EU-Staaten müssen dem Abkommen noch final zustimmen, was jedoch als Formalie gilt.

Rückkehrzentren für abgelehnte Asylbewerber

In den sogenannten Return Hubs außerhalb der EU sollen abgelehnte Asylbewerber untergebracht werden, die nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können – etwa weil das Heimatland die Rücknahme verweigert oder keine diplomatischen Beziehungen bestehen. Wo diese Zentren errichtet werden, ist noch offen. Ziel ist es, die Zahl der ausreisepflichtigen Migranten in der EU zu senken. Unbegleitete Minderjährige sind von den neuen Regelungen ausgenommen, Familien mit Kindern hingegen nicht.

Abkommen mit Drittstaaten als Voraussetzung

Für die Abschiebungen ist ein entsprechendes Abkommen mit einem Drittstaat nötig, der die Flüchtlinge aufnimmt und im Gegenzug finanzielle Leistungen oder Visa-Vorteile erhält. Deutschland und andere EU-Länder suchen derzeit aktiv nach Partnerstaaten. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sich wiederholt für die Return Hubs ausgesprochen.

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Vorbilder und Hürden: Italien und Ruanda

Bislang fehlte ein EU-weiter Rahmen für solche Drittstaaten-Lösungen. Italien schloss ein Abkommen mit Albanien zur Auslagerung von Abschiebehaft und Asylverfahren, das jedoch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten wurde. Ein Urteil steht noch aus. Gescheitert ist dagegen das britische Ruanda-Modell, das Asylverfahren nach Ruanda verlagern sollte. Trotz Kosten von rund 830 Millionen Euro konnte der Plan wegen Gerichtsentscheiden nie umgesetzt werden. Für die vollständige Auslagerung von Asylverfahren hatte die EU bereits Ende 2025 eine Rechtsgrundlage geschaffen.

Strengere Auflagen für Abgelehnte

Die Einigung legt zudem fest, dass abgelehnte Asylbewerber bei ihrer Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie einer Festnahme entgehen wollen. Ihnen droht die europaweite Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen sowie die Beschlagnahme von Reisedokumenten. Eine Abschiebehaft ist möglich bei Fluchtgefahr oder Risiken für die nationale Sicherheit. Die maximale Haftdauer wird auf 24 Monate verlängert, in besonderen Fällen um weitere sechs Monate.

Abschiebungen steigen, Asylanträge sinken

Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Abschiebungen in der EU: Rund 28 Prozent der Ausreisepflichtigen wurden zurückgeführt. Gleichzeitig sank die Zahl der Asylanträge kontinuierlich. In Deutschland lag sie im Mai laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) auf dem niedrigsten Stand seit 2020 – damals bremste die Corona-Pandemie die Einreisen. Auch die irregulären Grenzübertritte in die EU gingen laut Frontex deutlich zurück.

Kritik an Zusammenarbeit mit Rechten

Der Einigung vorausgegangen war ein gemeinsamer Beschluss der Europäischen Volkspartei (EVP) unter Führung von Manfred Weber (CSU) und dem rechten Flügel im EU-Parlament. Recherchen der Deutschen Presse-Agentur zeigten, dass die EVP enger mit den Rechten kooperierte als bekannt. Absprachen fanden in einer Whatsapp-Gruppe und bei einem persönlichen Treffen statt. Bundeskanzler Friedrich Merz kritisierte dies scharf: „Wir arbeiten nicht zusammen mit den Rechtsradikalen im Europäischen Parlament.“ EVP-Chef Weber verteidigte die Abstimmung und betonte, europäische Lösungen zur Bekämpfung illegaler Migration seien möglich.

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