Nach Liebich-Fall: Bundesländer fordern schärferes Selbstbestimmungsgesetz
Länder wollen Selbstbestimmungsgesetz nach Missbrauch verschärfen

Nach dem Fall des Neonazis Marla Svenja Liebich, der nach seiner Verurteilung ins Ausland floh, nachdem er sein Geschlecht und seinen Namen hatte ändern lassen, wollen mehrere Bundesländer das Selbstbestimmungsgesetz verschärfen. Die Justiz sieht in Liebichs Vorgehen einen Missbrauch des Gesetzes. Eine Wiederholung soll nun verhindert werden.

Länderinitiative für schärferes Gesetz

Die gemeinsame Länderinitiative von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zielt darauf ab, die Selbstbestimmung trans- und intergeschlechtlicher Menschen zu stärken, gleichzeitig aber offenkundigen Missbrauch wirksam zu verhindern, wie das sächsische Justizministerium mitteilte. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, zeitnah eine Reform auf den Weg zu bringen, die einen rechtssicheren Prüfmechanismus für alle Fälle offenkundigen Missbrauchs der Regelung schafft.

Hintergrund: Fall Liebich

Der Neonazi Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Anschließend ließ Liebich das Geschlecht von männlich auf weiblich ändern und den Namen von Sven in Marla Svenja anpassen. Kritiker sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes. Liebich wurde zum Haftantritt ins Frauengefängnis in Chemnitz geladen, erschien dort jedoch nicht. Er wurde schließlich an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland festgenommen und sitzt seitdem in tschechischer Haft. Das Landgericht Pilsen hat am Montag die Auslieferung angeordnet; Liebich kann dagegen noch Beschwerde einreichen.

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Vorschläge der Länder

Die Länder schlagen vor, gesetzlich klarzustellen, unter welchen objektiven Voraussetzungen Standesämter bei offensichtlichen Missbrauchsfällen tätig werden können. Vorgesehen sind konkrete Prüfmechanismen, standardisierte Vorlage- oder Clearingverfahren sowie klare rechtliche Leitplanken für Behörden. „Prüfbar sollen allein objektive und dokumentierbare Umstände sein, die auf eine zweckwidrige oder missbräuchliche Nutzung des Verfahrens hindeuten“, betonte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert. Jeder Missbrauchsfall gefährde das Ziel des Gesetzes, das Recht der betroffenen Personen auf respektvollen Umgang in Bezug auf die Geschlechtsidentität zu verwirklichen, so die CDU-Politikerin. Der Vorschlag soll zur Justizministerkonferenz am 11. und 12. Juni in Hamburg eingebracht werden.

Bereits zuvor hatte sich Bundesinnenminister Alexander Dobrindt mit Blick auf den Fall Liebich für eine Gesetzesreform ausgesprochen. Die Initiative der drei Bundesländer könnte nun den Druck auf die Bundesregierung erhöhen, das Selbstbestimmungsgesetz entsprechend anzupassen.

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