Am 19. Dezember 2016 raste ein Attentäter in den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin, tötete zwölf Menschen und verletzte zahlreiche weitere. Der Täter, Anis Amri, war als Gefährder bekannt, stand aber nicht unter ständiger Überwachung. Die Politik reagierte mit Versprechungen: strengere Gesetze, bessere Überwachung, mehr Befugnisse für die Polizei. Fast zehn Jahre später, am 28. Juli 2026, wiederholt sich das Szenario. Ein polizeibekannter Islamist rast mit einem Fahrzeug in eine Menschenmenge auf einer belebten Straße in Berlin. Eine Frau stirbt, mindestens fünf weitere Menschen werden verletzt. Die Behörden kannten den Täter, er war als Gefährder eingestuft. Was wurde aus den Ankündigungen von damals? Eine Analyse zeigt, welche Fortschritte erzielt wurden und wo noch gefährliche Lücken klaffen.
Die Versprechungen nach dem Anschlag von 2016
Nach dem Anschlag auf den Breitscheidplatz 2016 versprach die damalige Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel eine Reihe von Maßnahmen. Dazu gehörten die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung für Gefährder, die Ausweitung der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen und der verstärkte Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Gefahrenerkennung. Auch die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden auf Bundes- und Landesebene sollte verbessert werden. Zudem wurden zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 70 Millionen Euro für die Sicherheitsbehörden bereitgestellt. Viele dieser Maßnahmen wurden in den folgenden Jahren umgesetzt, doch nicht alle. So ließ die Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf sich warten und wurde erst 2021 beschlossen.
Der zweite Anschlag im Juli 2026
Am Abend des 28. Juli 2026, fast zehn Jahre nach dem ersten Anschlag, ereignete sich ein weiterer Terrorakt in Berlin. Ein als Islamist bekannter Mann steuerte ein Fahrzeug in eine Menschengruppe auf einer belebten Straße im Stadtteil Moabit. Dabei kam eine 34-jährige Frau ums Leben, fünf weitere Personen wurden teils schwer verletzt. Wie sich später herausstellte, war der Täter den Behörden bereits bekannt. Er wurde als Gefährder eingestuft, stand aber nicht unter ständiger Beobachtung. Die Polizei konnte den Anschlag nicht verhindern, obwohl der Mann im Vorfeld mehrfach durch extremistische Äußerungen aufgefallen war.
Was hat sich geändert? Eine Bilanz
Eine Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen zeigt: Einige der versprochenen Neuerungen wurden umgesetzt. So wurde die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Gefährder eingeführt. Auch die Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen wurde ausgebaut, insbesondere in Berlin und anderen Großstädten. Allerdings hapert es an der Umsetzung der geplanten KI-gestützten Kameras. Mehrere Bundesländer blockieren die Einführung, da sie Datenschutzbedenken haben. Die Berliner Polizei soll nun scharfe Befugnisse erhalten, um Gefährder besser überwachen zu können. Dazu gehören erweiterte Möglichkeiten zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung, zur Durchsuchung von Wohnungen und zur Nutzung von Mobilfunkdaten. Die Bundesregierung plant zudem ein neues Gesetz, das den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware an Bahnhöfen und Flughäfen bundesweit ermöglichen soll.
Bundesländer blockieren KI-Kameras
Ein zentrales Element der angekündigten Sicherheitsmaßnahmen war der Einsatz von KI-Kameras, die verdächtiges Verhalten automatisch erkennen sollen. Während einige Bundesländer wie Bayern und Hessen solche Systeme bereits testen, sträuben sich andere, darunter Berlin und Nordrhein-Westfalen, mit Verweis auf den Datenschutz. Kritiker argumentieren, dass die Technik nicht ausgereift sei und zu Fehlalarmen führen könne. Auch der eingesetzte Algorithmus sei intransparent. Die Bundesregierung plant daher ein neues Gesetz, das den Einsatz von KI-Kameras vereinheitlichen und erleichtern soll. Allerdings ist fraglich, ob die Länder zustimmen werden, da die Datenschutzbedenken bestehen bleiben.
Geplante Verschärfungen der Regierung
Als Reaktion auf den jüngsten Anschlag kündigte die Bundesregierung weitere Verschärfungen an. So soll die Möglichkeit der Abschiebung von Gefährdern erleichtert werden, auch in Länder, in denen ihnen Folter droht – eine bisherige Hürde. Auch die Abschaffung des Trennungsgebots von Polizei und Nachrichtendiensten wird diskutiert, um den Informationsaustausch zu verbessern. Allerdings sind dafür Grundgesetzänderungen nötig, was eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erfordert. Ob diese zustande kommt, ist fraglich. Zusätzlich soll die Bundespolizei mehr Befugnisse erhalten, um verdächtige Personen bereits an den Grenzen kontrollieren zu können.
Fazit: Lücken im System trotz Versprechen
Die Analyse zeigt deutlich: Trotz der Versprechungen von 2016 gibt es noch immer gefährliche Lücken im deutschen Sicherheitssystem. Die Politik ringt um die richtige Balance zwischen Sicherheit und Freiheit. Der jüngste Anschlag macht schmerzlich klar, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichend sind. Die Behörden wussten von dem Täter, konnten aber nicht verhindern, dass er zuschlug. Es bleibt abzuwarten, ob die neuen Vorschläge der Regierung ausreichen, um künftige Anschläge zu verhindern. Die Diskussion um den Datenschutz und die Grundrechte wird dabei eine entscheidende Rolle spielen.



