Die deutschen Arbeitgeber lehnen das Konzept der Rentenkommission für eine obligatorische kapitalgedeckte Zusatzrente ab. In einer Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) warnen sie vor massiven Mehrbelastungen für Unternehmen und Beschäftigte. Die geplante „Schwedenrente“ soll ab 2028 schrittweise eingeführt werden, wobei der Beitrag bis 2031 auf zwei Prozent des Bruttolohns steigt. Diesen sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte tragen.
BDA warnt vor Mehrbelastung von über 40 Milliarden Euro
„Das jedoch würde Arbeitgeber und Beschäftigte um mehr als 40 Milliarden Euro zusätzlich belasten“, heißt es in der Stellungnahme. Die Gesamtbeitragsbelastung zur Alterssicherung würde demnach in den nächsten fünf Jahren von derzeit 18,6 auf rund 22 Prozent ansteigen. Die BDA kritisiert, dass der Plan der Kommission „im Endeffekt noch deutlich teurer käme als das im Dezember 2025 beschlossene Rentenpaket, dem bislang teuersten Sozialgesetz dieses Jahrhunderts“. Viele Unternehmen könnten weitere Belastungen nicht verkraften.
Arbeitgeber fürchten um Wettbewerbsfähigkeit
Die durch die Zusatzrente steigenden Sozialbeiträge würden die ohnehin hohen Arbeitskosten in Deutschland weiter in die Höhe treiben, warnt die BDA. Insgesamt würde die Belastung der Löhne und Gehälter durch Sozialabgaben auf 46 Prozent steigen, was den Beschäftigten weniger Netto vom Brutto lasse. Die Arbeitgeber fordern daher eine Kompensation durch andere Reformen.
Die Rentenkommission unter dem Vorsitz von Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) hatte die Vorschläge als „Gesamtkunstwerk“ angekündigt. Bas erklärte, die Koalition wolle die Empfehlungen vollständig übernehmen. Doch die BDA zeigt sich skeptisch: Die empfohlenen Maßnahmen zur Begrenzung der Beitragsbelastung reichten „bei Weitem nicht, um die Mehrbelastungen durch die vorgeschlagene gesetzliche Kapitalrente zu kompensieren“.
Vorschläge zur Kompensation
Die Arbeitgeber schlagen mehrere Maßnahmen vor, um die Kosten der umlagefinanzierten Rente schneller zu senken und die Schwedenrente auszugleichen:
- Eine schnellere Anhebung der Altersgrenze, keine Ausnahmen beim Ausstieg aus der abschlagsfreien Frührente.
- Eine Verstärkung des Nachhaltigkeitsfaktors, der die Rentenzuwächse an die demografische Entwicklung koppelt.
- Eine zeitnahe Reform der Hinterbliebenenversorgung.
- Eine konsequentere Ausrichtung am schwedischen Modell, etwa die Übertragung der Finanzierung von Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenversorgung in den Staatshaushalt sowie ein kompletter Ausgleich der Beiträge zur Kapitalrente durch eine Steuergutschrift.
- Die Reduzierung der Beitragsbemessungsgrenze bei der Kapitalrente auf den Durchschnittsverdienst, da für überdurchschnittliche Entgelte kein sozialpolitischer Bedarf bestehe.
- Die Erlaubnis, Beiträge zur Kapitalrente auch in Betriebsrenten zu investieren, sodass Arbeitgeber und Beschäftigte, die bereits zusätzlich vorsorgen, entlastet werden.
Widerstand gegen Abschaffung der Minijobs
Ein weiterer Streitpunkt ist die von der Rentenkommission vorgeschlagene Abschaffung der Minijobs, die bislang sozialabgaben- und steuerfrei sind. Die BDA argumentiert, dass nicht alle der aktuell 6,8 Millionen Minijobs in reguläre Beschäftigung umgewandelt würden. „Ein Teil würde wegen der höheren Abgaben ersatzlos wegfallen, ein anderer Teil in Schwarzarbeit umgewandelt“, heißt es. Besonders in Branchen wie Einzelhandel oder Gastgewerbe würde der Arbeitskräftebedarf nicht mehr gedeckt.
Die Rentenkommission hatte empfohlen, die Minijobs abzuschaffen, um die Einnahmen der Rentenkasse zu erhöhen und Anreize für mehr Arbeitsstunden zu schaffen. Die BDA hingegen betont den Wert der Minijobs für die Beschäftigung in Niedriglohnsegmenten.
Auswirkungen auf Betriebsrenten
Falls die Kosten der Schwedenrente nicht kompensiert würden, verschwinde „jeder Spielraum zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge“, so die BDA. Im Gegenteil sei mit einer Schwächung der betrieblichen Altersvorsorge zu rechnen, da Arbeitgeber die zusätzlichen Belastungen kompensieren müssten. Derzeit hat nur jeder zweite Beschäftigte Anspruch auf eine Betriebsrente. Die Kommission hatte eine breitere Verbreitung empfohlen, doch die Arbeitgeber sehen dies durch die Zusatzrente gefährdet.
Die Auseinandersetzung zwischen Regierung und Arbeitgebern wird sich nach der Sommerpause zuspitzen. Während Merz und Bas das Gesamtpaket verteidigen, machen die Arbeitgeber klare Gegenforderungen. Die BDA warnt, dass die Schwedenrente ohne ausreichende Kompensation die Rentenreform zum teuren und beschäftigungsschädlichen Vorhaben mache.



