Klage gegen Berliner Polizeigesetz nach CSD-Anschlag auf Eis gelegt
ASOG-Klage nach CSD-Anschlag auf Eis gelegt

Die Fraktionen von Linken und Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus haben ihre geplante Klage gegen das neue Polizeigesetz ASOG vor dem Verfassungsgerichtshof vorerst auf Eis gelegt. Wie aus beiden Fraktionen übereinstimmend verlautet, habe das Vorhaben angesichts der laufenden Aufklärung des islamistischen Anschlags auf den Christopher Street Day (CSD) derzeit keine Priorität und werde auf unbestimmte Zeit verschoben. Dennoch betonen die Fraktionen, dass ihre Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Gesetzesnovelle bestehen bleiben – und sie sich eine inhaltliche Vermengung mit dem Anschlag verbitten, der ein Menschenleben forderte und 31 Menschen teils schwer verletzte.

Opposition weist Vorwürfe zurück

Der CDU-Spitzenkandidat für die anstehende Wahl zum Abgeordnetenhaus, Stefan Evers, hatte in einem Interview mit „Welt TV“ gesagt, die Klage gegen das Polizeigesetz mache ihn vor dem Hintergrund des Anschlags „fassungslos“. Die Opposition kontert: „Ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen der Normenkontrolle und dem Umgang mit Gefährdern liegt nicht vor“, betont Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Grünen. „Daher ist der Vorwurf unzutreffend und unredlich.“ Erst müssten die offenen Fragen geklärt werden, dann würden die weiteren Schritte vorgenommen. Abgesagt ist die Klage damit nicht, allerdings wird sie derzeit als politisch zu heikel angesehen.

Auch von der Linksfraktion heißt es mit Blick auf den Anschlag: „Auch nach der Sondersitzung des Innenausschusses bleiben offene Fragen, die es von Senat und Sicherheitsbehörden für die Betroffenen, ihren Angehörigen wie Freundinnen und Freunden und den Berlinerinnen und Berlinern zu beantworten gilt.“ Diese dürften in der aktuellen Debatte nicht aus dem Fokus fallen.

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Gesetzesnovelle im Dezember 2025 beschlossen

Die Novelle des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) Berlin war eines der großen Vorhaben des demnächst scheidenden CDU/SPD-Senats. Das ursprüngliche Gesetz trat 1975 in Kraft und wurde 1992 letztmalig an die Zeit angepasst. Im Dezember 2025 beschloss das Parlament das neue ASOG. Martin Matz, der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, sprach damals von „zeitgemäßen Instrumenten“ für die Polizei, um „mit den Aufgaben unserer Zeit umgehen zu können“.

Die Änderung ist 750 Seiten lang. Einigkeit herrscht etwa bei den Maßnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt: Die Polizei kann gewalttätige Personen nun vier statt wie bisher zwei Wochen der eigenen Wohnung verweisen. Bei verurteilten Gewalttätern kann eine elektronische Fußfessel angeordnet werden. Darüber kann auch die gefährdete Person, meist die Ex-Partnerin, elektronisch gewarnt werden, wenn sich der Täter nähert.

Kritik an KI-Überwachung an öffentlichen Orten

Andere Dinge stehen dafür umso mehr in der Kritik. Die Polizei darf künftig im Objektschutz und an kriminalitätsbelasteten Orten (kbO) KI-gestützte Videoüberwachung mit Verhaltensmustererkennung einsetzen. Die Systeme sollen ab August zunächst testweise und zu Trainingszwecken eingesetzt werden. „Auf lange Sicht darf hieraus kein flächendeckendes System automatisierter Verhaltensüberwachung in Berlin entstehen“, warnt Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit (BlnBDI).

„Wie ich bereits im Gesetzgebungsverfahren ausgeführt habe, steht zu befürchten, dass Unbeteiligte ihr Verhalten in der Öffentlichkeit anpassen und möglicherweise dennoch aufgrund der zu erwartenden Fehleranfälligkeit der eingesetzten Systeme Ziel polizeilicher Maßnahmen werden“, so die BlnBDI weiter. „In Bezug auf die im Gesetz vorgesehene Verwendung der Aufzeichnungen zum Training von KI-Modellen, ist uns noch völlig unklar, wie dies umgesetzt werden soll: Personenbezogene Daten lassen sich aus trainierten Modellen praktisch nicht mehr entfernen.“

Opposition: „Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung“

Mit der ASOG-Novelle darf die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen bereits erhobene personenbezogene Daten automatisiert, also auch mittels KI, analysieren. Kritiker fürchten hier den gläsernen Bürger. Die Grünen sprechen sogar von einem „Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung“. Der Staat erhalte immer weitreichendere Überwachungsbefugnisse, „ohne die Wirkung zu überprüfen“, so der Grünen-Innenpolitiker Vasili Franco.

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Im Senat zeigt man sich wenig beeindruckt von der angekündigten Klage der Opposition. „Wir sehen einem Verfahren mit Gelassenheit entgegen und sind von der Verfassungsmäßigkeit der verabschiedeten Novelle überzeugt“, teilt Sabine Beikler, Sprecherin der Innenverwaltung, mit. „Das novellierte ASOG schafft eine zeitgemäße, rechtssichere Grundlage für die Arbeit der Berliner Sicherheitsbehörden und schützt gleichzeitig die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger.“