Steuern auf Rente: Vier von zehn Rentnern müssen nachzahlen
Steuern auf Rente: Vier von zehn Rentnern zahlen nach

Vier von zehn Rentnerinnen und Rentnern endet die Steuererklärung mit einer Nachzahlung. Häufig liegen die Beträge über 1.000 Euro. Besonders betroffen sind Senioren, die neben der gesetzlichen Rente noch weitere Einkünfte haben – etwa aus einem Minijob, aus Vermietung oder aus selbstständiger Arbeit. Zugleich rutschen durch die jährlichen Rentenerhöhungen immer mehr Ruheständler überhaupt erst in die Steuerpflicht.

Warum immer mehr Rentner Steuern zahlen müssen

Das deutsche Rentensteuerrecht sieht eine schrittweise Anhebung des steuerpflichtigen Rentenanteils vor. Je später ein Mensch in Rente geht, desto höher ist der Anteil, der versteuert werden muss. Wer beispielsweise 2026 in den Ruhestand tritt, muss einen Großteil seiner Rente versteuern. Für alle, die später folgen, steigt diese Quote weiter an. Die Folge: Auch Durchschnittsrentner können unter bestimmten Umständen steuerpflichtig werden – insbesondere dann, wenn zusätzliche Einkünfte hinzukommen.

Hinzu kommt der Grundfreibetrag, der das Existenzminimum steuerfrei lässt. Doch viele Rentner überschreiten diese Schwelle, ohne es zu merken. Die Rentenversicherung meldet die Rentenbezüge an das Finanzamt, und bei Überschreiten der Freigrenzen wird eine Steuererklärung zur Pflicht. Wer die Frist versäumt, riskiert Verspätungszuschläge und Zinsen.

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Die Belastung steigt mit jedem Rentenplus

Jede Rentenerhöhung hat eine Doppelwirkung: Sie verbessert zwar die Alterseinkünfte, kann aber auch dazu führen, dass das steuerpflichtige Einkommen über den Freibetrag steigt. So geraten Jahr für Jahr zusätzliche Rentner in die Abgabepflicht. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) kritisiert diese Entwicklung seit Langem und drängt auf eine Reform. Der Verband fordert, dass Renten nicht stärker besteuert werden als Arbeitseinkommen und dass eine kalte Progression vermieden wird.

Nachzahlungen in den Bundesländern

Die Höhe der Nachzahlungen und Erstattungen variiert zwischen den Bundesländern. Das geht aus einer Auswertung des Bunds der Steuerzahler hervor, über die die betroffenen Ruheständler informiert werden. Demnach unterscheiden sich die durchschnittlichen Beträge spürbar. Während in einigen Flächenländern die Nachzahlungen besonders häufig hoch ausfallen, sind die durchschnittlichen Erstattungen in anderen Regionen höher. Gründe hierfür sind unterschiedliche Einkommensstrukturen, Mietniveaus und die Anteile von Selbstständigen unter den Senioren.

Auffällig ist: In Stadtstaaten mit hohen Mieten und Einkünften aus Kapitalvermögen steigt die Wahrscheinlichkeit einer Nachzahlung. In ländlichen Regionen mit niedrigeren Mieten und geringeren Zusatzeinkünften fällt die Steuerlast dagegen moderater aus. Wer also neben der Rente Mieteinnahmen erzielt, muss häufig tief in die Tasche greifen.

Was der Bund der Steuerzahler fordert

Der BdSt will erreichen, dass die Steuererklärung für Rentner einfacher und gerechter wird. Konkret schlägt der Verband unter anderem vor, die steuerlichen Freibeträge für Rentner anzuheben und das Rentensteuerrecht zu vereinfachen. Bemängelt wird auch, dass die Rentenbeiträge in der Ansparphase bereits versteuert werden und später die Renten noch einmal besteuert werden – was zu einer doppelten Belastung führen kann. Der Verband verlangt, diese „doppelte Besteuerung“ zu vermeiden.

Die Politik hat das Thema erkannt, doch eine umfassende Reform steht bislang aus. Das Bundesfinanzministerium verweist auf die bestehenden Regelungen und die schrittweise Anpassung. Rentenexperten sehen jedoch dringenden Handlungsbedarf, da die Zahl der betroffenen Rentner weiter steigt. In den kommenden Jahren werden die Jahrgänge mit einem hohen steuerpflichtigen Anteil in Rente gehen.

Was Rentner jetzt beachten sollten

Betroffene sollten ihre Steuererklärung nicht auf die lange Bank schieben. Es lohnt sich, alle Belege zu sammeln – zum Beispiel für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Auch Kosten für eine private Altersvorsorge oder eine Pflegeversicherung können absetzbar sein. Der Gang zum Lohnsteuerhilfeverein oder zum Steuerberater kann sich lohnen, gerade wenn zusätzliche Einkünfte vorliegen.

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Wichtig ist auch der Blick auf die Steuervorauszahlungen: Wer regelmäßig nachzahlen muss, kann eine Anpassung der Vorauszahlungen beim Finanzamt beantragen. So lassen sich hohe Einmalbelastungen vermeiden. Und wer unsicher ist, ob er eine Steuererklärung abgeben muss, kann dies mit einem Blick in den Steuerbescheid des Vorjahres oder bei der örtlichen Finanzverwaltung klären.

Die nächste Rentenerhöhung kommt mit Sicherheit – und damit auch die nächste Stufe der Steuerpflicht für viele Ruheständler. Eine frühzeitige Planung hilft, böse Überraschungen im Frühjahr zu vermeiden.