Bundeswehr reformiert Preisrecht für Rüstungsbeschaffungen
Bundeswehr reformiert Preisrecht für Beschaffungen

Die Bundeswehr plant eine grundlegende Reform des Preisrechts für die Beschaffung von Rüstungsgütern. Eine Arbeitsgruppe im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) soll bis Ende des Jahres weitreichende Änderungen vorschlagen, wie das Handelsblatt aus informierten Kreisen erfuhr. Ziel ist es, das teilweise aus den 1980er-Jahren stammende Preisrecht an die heutigen Anforderungen anzupassen, insbesondere bei Software und Künstlicher Intelligenz.

Hintergrund und Ziele der Reform

Immer mehr Waffensysteme basieren auf Software, doch die Vergütung erfolgt noch nach Regeln für traditionelle Rüstungstechnik. Dies soll sich nun ändern. Die Reform soll vor allem jungen Unternehmen und Start-ups den Zugang zu Beschaffungsaufträgen erleichtern, indem ihre Innovationen besser bezahlt werden. Die Bundeswehr will ihre Beschaffungen insbesondere bei Drohnen, Robotern und Software beschleunigen und den Wettbewerb fördern.

Ein Sprecher des BAAINBw bestätigte die Reform auf Anfrage. In dem Projekt sollen mögliche „Handlungsbedarfe“ auf das deutsche Preisrecht mit einem „besonderen Blick auf Innovationen ergebnisoffen untersucht werden“.

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Stimmen aus der Bundeswehr

In der Bundeswehr selbst wird die geplante Reform begrüßt. „In der Rüstungsbeschaffung treibt immer öfter Software die Innovationen“, sagte Flottenadmiral Christian Bock im Gespräch mit dem Handelsblatt. „Eine Frage lautet: Wie berechne ich den Wert einer Software oder eines Algorithmus? Dafür brauchen wir neue Maßstäbe“, so Bock, der das Innovationszentrum der Bundeswehr im bayerischen Erding aufbaut. „Über die Innovationszentren können wir Start-ups in ihren Entwicklungen fördern. Die Hürde zu Beschaffungsaufträgen gerade für innovative Produkte ist aber oft noch zu hoch.“

Größter Aufwuchs der Verteidigungsausgaben seit dem Kalten Krieg

Die geplanten Änderungen fallen in den größten Aufwuchs an Verteidigungsausgaben seit dem Ende des Kalten Kriegs. Der Bund will den jährlichen Rüstungsetat bis 2030 auf 183 Milliarden Euro ausweiten – mehr als doppelt so viel wie heute. Anders als früher soll deutlich mehr Geld für Drohnen, Software oder weltraumbasierte Technologien ausgegeben werden.

Investoren setzen auf Rüstungs-Start-ups

In dieses Feld setzen auch Investoren große Wachstumshoffnungen. Während die Aktienkurse von Rheinmetall, Renk und Hensoldt bröckeln, boomen die deutschen Start-ups. Allein in den vergangenen vier Wochen haben die Unternehmen Helsing, Quantum und Stark 3,5 Milliarden Euro bei ihren Investoren eingesammelt. „Was nun noch fehlt, ist der politische Wille, diesen Unternehmen die Aufträge anzuvertrauen, die sie sich verdient haben“, sagte Jeanette zu Fürstenberg, die über den Risikokapitalgeber General Catalyst bei Helsing investiert ist.

Bisheriges Preisrecht und seine Grenzen

Bislang orientiert sich die Preisgestaltung an lang eingespielten Regeln, die seit Jahrzehnten gelten. Das System sei „historisch auf stabile Industrie- und Kostenstrukturen ausgerichtet“ gewesen, die sich lange bewährt hätten, erklärt das BAAINBw. Die Bundeswehr definiert einen Bedarf, den die Beschaffungsbehörde in Koblenz in Ausschreibungen übersetzt. Sind die Güter „am Markt“ erhältlich, zahlt die Bundeswehr Marktpreise, etwa für zivile Fahrzeuge, Büroeinrichtungen oder Sanitätsmaterial.

Bei Panzerfahrzeugen oder komplexen Waffensystemen wie Kampfjets funktioniert dieses Prinzip nicht, da ein Marktpreis mangels Vergleichbarkeit fehlt. In diesen Feldern haben Branchengrößen wie Rheinmetall, KNDS oder Airbus bei vielen Produkten natürliche Monopolstellungen. Hier berechnen Prüfer einen Selbstkostenpreis plus einen Gewinnaufschlag.

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„Bonner Formel“ soll reformiert werden

Zur Ermittlung des Gewinnzuschlags dient die „Bonner Formel“, eine Verwaltungsvorschrift aus den Achtzigerjahren. Mit dieser Berechnungsgrundlage soll möglichst genau zwischen Eigenleistung und Zulieferungen unterschieden werden, damit komplexere Entwicklungen höher vergütet werden. Konkret: Aufträge zur Instandhaltung sind für Anbieter weniger lukrativ als die Neuentwicklung und der Bau größerer Waffensysteme wie Schiffe oder Flugzeuge. Kritiker bemängeln, dass dieses System vor allem etablierte Unternehmen bevorzuge. Die Vergaben zögen sich über Jahre, Innovationen kämen zu kurz.

Für neue Anbieter von Drohnentechnik oder softwarebasierten Anwendungen reichen diese Instrumente nicht mehr. Zum einen ist die technische Entwicklung deutlich schneller und der Innovationsanteil deutlich höher. Zum anderen arbeiten die neuen Rüstungsanbieter mit Risikokapital und finanzieren die Entwicklungen aus Eigenmitteln ihrer Investoren, bevor sie von der Bundeswehr Aufträge erhalten.

Mögliche Lösungsansätze

Die Arbeitsgruppe suche unter anderem nach Wegen, diese Risiken besser zu entlohnen, heißt es im Umfeld der Bundeswehr. Das Ziel sei es, den Wettbewerb über Preise anzuheizen. In die Vorschläge sind zahlreiche externe Experten eingebunden. Eine Überlegung betrifft die Änderung der Ausschreibungsbedingungen. Entwicklung, Wettbewerb und Beschaffung sollen künftig enger miteinander verknüpft werden.

Als Testfall gilt die Beschaffung der „Loitering-Munition“ für die neu aufgestellte Bundeswehr-Brigade in Litauen. Bei dem stark verkürzten Verfahren treten mit Rheinmetall und den beiden Rüstungs-Start-ups Stark und Helsing drei Bieter gegeneinander an, die Entwicklung und die Beschaffung des neuen Waffensystems laufen parallel. Auch bei der Bestellung der sogenannten „Jagdbomberdrohne“, eines unbemannten Kampfjets für die Luftwaffe, treten mit Airbus, Rheinmetall und Helsing bereits während der Entwicklungsphase drei unabhängige Anbieter im Wettbewerb an.

Eine weitere Möglichkeit liegt in der Funktionsausschreibung: Statt die Merkmale eines Waffensystems technisch genau zu definieren, gibt die Bundeswehr nur noch einen Bedarf vor. So könnte statt der Bestellung eines Flugzeugs einfach der Bedarf nach „Lufthoheit“ vorgegeben werden. Ob ein Anbieter dann einen Kampfjet oder Drohnen entwickelt und wie viel Software eingesetzt wird, bleibt ihm überlassen. Die Bundeswehr sichtet daraufhin die Konzepte im Wettbewerb oder testet sie gleich mit den Anbietern.

Neuorganisation des Beschaffungsamts

Die Arbeitsgruppe soll über eine Neufassung des Preis- und Beschaffungsrechts diesen Wettbewerb ermöglichen. Sie ist Teil der Neuorganisation des BAAINBw in Koblenz, die Verteidigungsminister Boris Pistorius im Mai im Verteidigungsausschuss angekündigt hatte. Das Koblenzer Amt soll künftig nicht mehr nach Abteilungen und Referaten unterteilt sein, sondern – wie auch die Truppe – nach den „Dimensionen“ Land, Luft, See sowie Cyber- und Informations- und Weltraum.

Außerdem sollen die „Innovationszentren“ der Bundeswehr künftig eine deutlich größere Rolle spielen. Das im Februar eingeweihte Innovationszentrum in Erding für die Fähigkeiten Drohnen, Software und Robotik soll rasch ausgebaut werden, in Kiel soll für den Bereich Marine ein zweites Zentrum entstehen. Diese Zentren sollen künftig nicht nur Innovationen sichten und fördern. Sie sollen immer öfter auch der Ausgangspunkt für neue Beschaffungen sein und die Bewertungen liefern, nach denen die Bundeswehr künftig Innovationen bezahlt. Aus der „Top-down-Beschaffung“ werde ein „Bottom-up“, sagt ein Beteiligter.