Hamburger Gericht setzt Verfahren gegen Meta aus – EuGH muss entscheiden
Hamburger Gericht setzt Meta-Verfahren aus

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat das Verfahren des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) gegen die Facebook-Muttergesellschaft Meta ausgesetzt. Dies gab das Gericht am Montag bekannt. Zuvor hatten sich der VZBV und Meta in Irland nicht auf einen Vergleich einigen können.

EuGH soll Zulässigkeit prüfen

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg soll nun bewerten, ob die von den Verbraucherschützern angestrengte Musterfeststellungsklage gegen Meta zulässig ist. Erst nach dieser Entscheidung kann das Verfahren vor dem Oberlandesgericht fortgesetzt werden. Diese Frage ist seit Prozessbeginn im Oktober 2025 ungeklärt. Meta hält das Verfahren für unzulässig und argumentiert, dass die Klage nicht gegen das irische Unternehmen, sondern gegen die deutsche Tochtergesellschaft hätte gerichtet werden müssen.

Datenpanne als Hintergrund

Hintergrund der Klage ist eine Datenpanne bei Facebook, die sich zwischen Mai 2018 und September 2019 ereignete. Nach der Panne verbreiteten Kriminelle im April 2021 die Daten von mehr als 530 Millionen Facebook-Nutzern im Darknet. Die Verbraucherschützer werfen Meta Verstöße gegen das Datenschutzrecht vor, insbesondere gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Sie argumentieren, dass Meta nicht ausreichend für die Sicherheit der Nutzerdaten gesorgt habe.

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Anfang Oktober 2025 hatten sich laut Verbraucherzentrale mehr als 14.000 Verbraucher der Klage angeschlossen. Musterfeststellungsklagen, auch Sammelklagen genannt, sind im November 2018 vom Gesetzgeber eingeführt worden. Sie ermöglichen Verbänden wie dem VZBV, für eine Vielzahl von Verbrauchern zu klagen, ohne dass jeder Einzelne vor Gericht ziehen muss.

Ungewisse Dauer der Aussetzung

Nach Angaben der Hamburger Gerichtssprecherin ist unklar, wann das Verfahren am Oberlandesgericht fortgesetzt werden kann. Erfahrungsgemäß dürfte es einige Monate dauern, bis Antworten aus Luxemburg vorliegen. Der EuGH muss zunächst die Vorlagefragen prüfen und ein Urteil fällen, das dann bindend für das Hamburger Gericht ist.

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist ein wichtiger Schritt in dem seit Jahren andauernden Rechtsstreit zwischen Verbraucherschützern und Meta. Sollte der EuGH die Klage für zulässig erklären, könnte dies weitreichende Folgen für die Datenschutzpraxis großer Technologieunternehmen haben.

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