EU-Bericht zu Social-Media-Verbot: Experten übergeben Empfehlungen
EU-Bericht zu Social-Media-Verbot: Experten übergeben Empfehlungen

Ein von der EU-Kommission einberufenes Expertengremium übergibt heute Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einen Bericht mit wegweisenden Ratschlägen zur Einführung eines Mindestalters für soziale Netzwerke. Die Empfehlungen könnten auch die deutsche Debatte über ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche maßgeblich beeinflussen.

Was sollten die Experten klären?

Von der Leyen will von den Fachleuten wissen, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können. Sie hatte großen Online-Plattformen vorgeworfen, Kinder aus Profitinteressen abhängig von ihren Produkten zu machen. Die deutsche Politikerin sprach sich für strengere Altersgrenzen aus und nannte Australien als Vorbild, wo seit Dezember ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige gilt. Das Expertengremium soll also eine Empfehlung abgeben, ob ein gesetzliches Mindestalter für Social Media in der EU nötig ist und wie die Brüsseler Behörde es gestalten sollte.

Warum sind die Vorschläge wichtig?

Der Bericht könnte von der Leyen weitere Argumente liefern, um eine Altersgrenze und einen Eingriff in die Rechte von Minderjährigen zu begründen. Auch gegenüber den Mitgliedsländern könnte die Expertenmeinung als Argumentationsstütze dienen. Während Länder wie Frankreich, Österreich oder Spanien bereits nationale Gesetze planen, sind andere EU-Staaten skeptisch, wie viel ein Verbot bringt. In Brüssel möchte man eine übermäßige Fragmentierung vermeiden – also unterschiedliche Regeln in den 27 Mitgliedsländern. Die Empfehlungen könnten hier wegweisend sein und eine EU-weite Lösung in Aussicht stellen. Letztlich bleibt es die Entscheidung der EU-Kommission, inwiefern sie den Ratschlägen folgt. Mit einem Gesetzesvorschlag aus Brüssel wird spätestens im Herbst gerechnet.

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Kann Deutschland ein eigenes Social-Media-Verbot aussprechen?

Grundsätzlich darf Deutschland der Bevölkerung vorschreiben, ab welchem Alter Social Media erlaubt ist. Dann müssten Eltern kontrollieren, ob sich ihre Kinder an die Regeln halten. Viele Politiker in den Mitgliedsländern wollen jedoch die großen Plattformen wie TikTok, Snapchat, Instagram und Co. in die Verantwortung nehmen – ihnen die Rolle der Türsteher geben. Doch von Online-Riesen eine Alterskontrolle zu verlangen, kann per Gesetz nur die EU. Die Europäische Kommission setzt die Digitalgesetze ihnen gegenüber durch. Nationale Gesetze dürfen sich nicht mit den EU-Regeln überlappen. Erst vergangene Woche beanstandete die Kommission den französischen Plan eines Social-Media-Verbots für unter 15-Jährige, da der Gesetzesvorschlag mit EU-Regeln im Konflikt stand und nun geändert werden muss.

Wie sind die Experten zu ihrer Einschätzung gekommen?

Über die vergangenen vier Monate tauschten die Autoren des Berichts sich mit Wissenschaftlern, Juristen und Interessenvertretern verschiedener Disziplinen aus – darunter Kinderrechte, Gesundheit und IT. Dabei sollten auch junge Menschen selbst zu Wort kommen. Zudem wurden Beweise aus laufenden Verfahren gegen die großen Online-Plattformen wegen möglicher Verstöße gegen EU-Digitalregeln in der Analyse berücksichtigt. Die beiden Autoren des Berichts sind der deutsche Forscher Jörg Fegert, ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Ulm, sowie die französische Wissenschaftlerin Maria Melchior, Epidemiologin an einer staatlichen Einrichtung in Frankreich, die sich ebenfalls mit der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen beschäftigt.

Wie könnte ein Social-Media-Verbot technisch klappen?

Hier dürfte eine App der EU eine große Rolle spielen: die digitale Brieftasche EUDI-Wallet, die Anfang 2027 auch in Deutschland verfügbar sein soll. Darin soll es eine Möglichkeit der Altersverifikation geben. Nutzer sollen ein bestimmtes Mindestalter nachweisen können, ohne persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum zu speichern oder an die großen Online-Plattformen weiterzugeben. Diese Möglichkeit der Altersverifikation könnte auch für die Durchsetzung bestehender Regeln wichtig sein.

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Welche Regeln gibt es schon?

Die beliebten Plattformen YouTube, Instagram, TikTok, Snapchat und Co. fallen unter das europäische Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act - DSA). Artikel 28 („Online-Schutz Minderjähriger“) des DSA verpflichtet die Online-Riesen, „geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen“ zu ergreifen, um Minderjährige zu schützen. Zudem verlangt die EU-Kommission von den Online-Diensten, dass sie ihre eigenen Nutzungsbedingungen einhalten. Diese sehen aus Datenschutzgründen oft erst einen Zugang zu den Plattformen ab 13 Jahren vor. Gegen den Facebook- und Instagram-Konzern Meta läuft deshalb bereits ein Verfahren. Ganz neu wären Altersgrenzen faktisch also nicht.