EU einigt sich auf befristete Chatkontrolle zum Kinderschutz
EU einigt sich auf befristete Chatkontrolle

Die Europäische Union hat sich im Streit um die sogenannte Chatkontrolle überraschend auf eine befristete Übergangsregelung geeinigt. Messengerdienste wie WhatsApp, Signal oder Instagram sollen in privaten Chats künftig wieder nach Hinweisen auf sexuellen Kindesmissbrauch suchen dürfen. Diplomaten bestätigten der Deutschen Presse-Agentur, dass Vertreter der EU-Mitgliedsländer einer befristeten Ausnahme von den europäischen Datenschutzregeln zugestimmt haben. Zuvor hatte bereits das EU-Parlament für das Vorhaben gestimmt.

Übergangsregelung bis April 2028 reaktiviert

Die Übergangsregelung, die bis April 2026 galt und deren Verlängerung in Brüssel bereits als gescheitert galt, soll nun bis April 2028 reaktiviert werden. Der formelle Beschluss der EU-Staaten muss noch in einem schriftlichen Verfahren bis Donnerstagnachmittag gefasst werden. Die Einigung kommt nach monatelangen Verhandlungen und heftiger Kritik von Datenschützern, die die Chatkontrolle als anlasslose Massenkontrolle ablehnen.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und das Bundeskriminalamt hatten zuvor die fehlende Rechtsgrundlage für das Scannen kritisiert. Die Fraktion von CDU und CSU im Europaparlament (EVP) sowie Deutschland und andere Mitgliedsländer hatten Druck für die Wiedereinsetzung der Ausnahme gemacht. „Kinderschutz hat oberste Priorität. Die befristete Ausnahme ist ein wichtiger Schritt, um Kinder besser vor Missbrauch zu schützen“, erklärte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.

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Freiwillige Scans ohne Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Mit der Ausnahmeregelung können Unternehmen wie Microsoft (Outlook), Google (Gmail) oder Meta (Instagram) wieder Software einsetzen, die automatisiert nach Bildern oder Videos von Kindesmissbrauch sucht. Die Kontrollen sind freiwillig. Verdachtsfälle dürfen die Tech-Firmen den Behörden erst melden, nachdem ein Mensch sie verifiziert hat, um Fehlalarme durch Programmfehler auszuschließen.

Die Regelung erlaubt jedoch explizit kein Aufbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, wie sie bei WhatsApp und Signal Standard ist. Anders als ursprünglich von den Mitgliedsländern vorgeschlagen, gilt dies auch für Nachrichten, die noch verschlüsselt werden. Damit wird das sogenannte Client-Side Scanning ausgeschlossen, bei dem Software auf dem Endgerät Inhalte vor der Verschlüsselung prüft. Diese Möglichkeit war unter der vorherigen Übergangsregelung noch erlaubt, das EU-Parlament hatte sich jedoch dagegen ausgesprochen.

Weg zur Einigung war steinig

Die Verhandlungen waren zuvor gescheitert, weil der Rat der Mitgliedsländer Einschränkungen beim Client-Side Scanning ablehnte, während das EU-Parlament auf einer bedingungslosen Verlängerung bestand. Die Übergangsregelung lief aus. Mitte Juni gab EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (EVP) überraschend eine neue Richtung, als sie sich beim EU-Gipfel für eine politische Einigung einsetzte. Dies stieß auf Kritik, da die Abgeordneten ihr eigentlich den Auftrag gegeben hatten, die ablehnende Position des Parlaments zu übermitteln und die Kommission aufzufordern, den Gesetzesvorschlag zurückzuziehen.

Nach Metsolas Vorstoß sprachen sich die EU-Staaten formal für die Verlängerung aus, und die EVP-Fraktion beantragte ein Eilverfahren. In der Abstimmung stimmten neben der EVP auch die europäischen Sozialdemokraten mehrheitlich für die Verlängerung. Für einen Stopp hätte es eine absolute Mehrheit gebraucht.

Langfristige Lösung noch offen

Grundsätzlich will die EU eine langfristige Regelung für die Frage finden, was Online-Plattformen im Kampf gegen Kinderpornografie tun dürfen oder müssen. Die Verhandlungen zwischen dem Rat der EU-Staaten und dem Europäischen Parlament über den endgültigen Gesetzestext laufen jedoch noch. Erst wenn beide Institutionen eine Einigung erzielen, können die neuen Regeln in Kraft treten und die Übergangslösung ablösen. Datenschützer kritisieren die Chatkontrolle weiterhin als ineffektiv und fordern den Stopp des Vorhabens.

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