Die Europäische Union hat neue Regelungen verabschiedet, die Flugreisenden deutlich mehr Rechte einräumen. Ab Mitte 2027 sollen Passagiere bei verspäteten oder gestrichenen Flügen einfacher und schneller ihre Entschädigungsansprüche durchsetzen können. Die EU-Länder gaben in Brüssel das finale grüne Licht für die Reform der Fluggastrechteverordnung.
Neue Informations- und Zahlungsfristen für Airlines
Kern der Reform sind verbindliche Fristen für Fluggesellschaften. Besteht ein Anspruch auf Ausgleichszahlung, muss die Airline den Passagier innerhalb von vier Tagen nach der planmäßigen Ankunft elektronisch informieren. Dabei muss sie erklären, wie die Entschädigung beantragt werden kann. Der Reisende hat dann neun Monate Zeit, seinen Antrag zu stellen. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen zu zahlen oder begründet abzulehnen. Bisher gab es solche Fristen in der EU-Verordnung nicht.
Erweiterte Rechte für Familien und mobilitätseingeschränkte Personen
Die neuen Regelungen betreffen auch Zusatzkosten. Für Flüge, die an einem EU-Flughafen starten, gelten besondere Schutzbestimmungen. Kinder unter 14 Jahren dürfen künftig kostenlos neben ihren Eltern sitzen – ohne Gebühren für die Sitzplatzreservierung. Gleiches gilt für Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren Begleitung. Airlines müssen zudem Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren und Boardingpässe ohne Aufpreis ausdrucken.
Entschädigungshöhen bleiben unverändert
Nach langen Verhandlungen zwischen EU-Staaten und Parlament einigten sich die Institutionen darauf, die bisherigen Entschädigungssätze beizubehalten. Bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden oder einer Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug erhalten Passagiere: 250 Euro für Flüge bis 1.500 Kilometer, 400 Euro für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer sowie 600 Euro für Flüge über 3.500 Kilometer (sofern nicht rein innereuropäisch). Voraussetzung ist, dass die Airline das Problem zu verantworten hat. Deutschland hatte sich im Juni 2025 gegen eine Verschlechterung der Rechte ausgesprochen.
Umsetzung ab Mitte 2027 möglich
Die Regelungen sind voraussichtlich ab Mitte 2027 verbindlich. Fluggesellschaften können sie jedoch auch früher umsetzen. Die EU-Kommission betonte, dass die neuen Bestimmungen den Verbraucherschutz stärken und für mehr Transparenz sorgen. „Reisende sollen sich künftig nicht mehr durch bürokratische Hürden kämpfen müssen, um ihr Recht zu bekommen“, erklärte ein EU-Sprecher.



