EU beschließt neue Regeln für Veggie-Produkte: Das ändert sich
Neue EU-Regeln für Veggie-Produkte: Das ändert sich

Neue EU-Vorschriften für pflanzliche Fleischersatzprodukte

Das Europäische Parlament hat am Dienstag ein Gesetz verabschiedet, das neue Regeln für die Bezeichnung von vegetarischen und veganen Fleischalternativen festlegt. Ein umfassendes Namensverbot, das viele Produkte aus Soja oder Getreide betroffen hätte, wurde abgewendet – doch nicht alle Bezeichnungen bleiben erlaubt. Verbraucher müssen sich auf einige Änderungen einstellen.

Welche Bezeichnungen bleiben erlaubt?

Grundsätzlich dürfen Hersteller weiterhin Begriffe wie „Veggie-Wurst“, „vegetarisches Schnitzel“, „Veggie-Nuggets“ oder „Veggie-Burger“ verwenden. Diese etablierten Bezeichnungen sind von den neuen Regeln nicht betroffen. Die Industrie kann sie also wie gewohnt nutzen, um pflanzliche Alternativen zu kennzeichnen.

Welche Begriffe sind künftig tabu?

Anders sieht es bei Bezeichnungen aus, die sich direkt auf bestimmte Tierarten oder Fleischteilstücke beziehen. Dazu zählen etwa „Geflügel“, „Rind“, „Rippchen“, „Leber“, „Kotelett“ oder „Speck“. Auch das „vegetarische Steak“ ist künftig nicht mehr als Produktname zulässig. Der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese kritisierte diese Einschränkung: „Das stiftet vermutlich eher Verwirrung und wäre nicht nötig gewesen.“

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Hintergrund des Streits

Die neuen Namensregeln sind Teil eines umfassenden Gesetzespakets, das die Position der Landwirte gegenüber Industrie und Handel stärken soll. Im Herbst hatte eine konservative französische EU-Abgeordnete unter Druck der Fleischlobby einen Antrag eingebracht, der typische Fleischbezeichnungen für pflanzliche Alternativen verbieten sollte. Begründet wurde dies mit einer angeblichen Verwechslungsgefahr für Verbraucher. Der Antrag erhielt zunächst eine Mehrheit im Parlament, löste jedoch einen heftigen Kulturkampf in Europa aus. In Deutschland protestierten Lebensmittelproduzenten und Handelsketten, die mit Fleischersatzprodukten hohe Umsätze erzielen. Auch die EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, lehnten die Verbote mehrheitlich ab. Die Bundesregierung argumentierte, Verbraucher seien durchaus in der Lage, anhand der Etiketten zwischen pflanzlichen und tierischen Produkten zu unterscheiden.

Der Kompromiss

Im März wurde ein Kompromiss erzielt: Einige Bezeichnungen bleiben erlaubt, andere nicht. Die SPD-Abgeordnete Maria Noichl erklärte nach der Abstimmung: „Wer faire Einkommen in der Landwirtschaft sichern will, muss für gerechte Preise und eine stärkere Verhandlungsposition sorgen, nicht über die Bezeichnung vegetarischer Produkte streiten.“

Wie geht es weiter?

Bevor die Neuregelung in Kraft tritt, muss noch der Rat der Mitgliedstaaten zustimmen – dies gilt jedoch als Formsache. Das gesamte Gesetzespaket ist zunächst bis Ende 2027 befristet. Danach steht eine grundlegende Reform der gemeinsamen Agrarpolitik an, bei der die Debatte über zulässige Bezeichnungen für vegetarische Lebensmittel voraussichtlich neu entfacht wird.

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