Verfassungsgericht: Visa-Stopp für Afghanen teils willkürlich
Verfassungsgericht: Visa-Stopp für Afghanen willkürlich

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die pauschale Ablehnung von Visa für Afghanen durch die Bundesregierung als Verstoß gegen das Willkürverbot gewertet. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss gaben die Richter einer afghanischen Mutter und ihren zwei minderjährigen Söhnen recht, deren Visaanträge auf Grundlage einer Abkehrerklärung des Bundesinnenministeriums abgelehnt worden waren. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg muss nun neu über den Fall entscheiden.

Hintergrund des Falls

Die Klägerin hatte im Jahr 2021 eine Zusage zur Aufnahme in Deutschland über die sogenannte Menschenrechtsliste erhalten. Nach der Machtübernahme der Taliban in Afghanistan fürchtete sie wegen ihres vorangegangenen gesellschaftlichen Engagements um ihr Leben. Die Zusage war Teil eines freiwilligen Aufnahmeprogramms der damaligen Bundesregierung.

Nach der Bundestagswahl im vergangenen Jahr änderte die neue Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) jedoch ihren Kurs. Sie entschied, freiwillige deutsche Aufnahmeprogramme so weit wie möglich zu beenden. Im Dezember erklärte das Bundesinnenministerium unter Minister Alexander Dobrindt (CSU) die darüber erteilten Zusagen pauschal für ungültig und erloschen – davon betroffen war auch die Zusage für die afghanische Frau.

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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Die Karlsruher Richter stellten nun fest, dass diese pauschale Erklärung nicht den Anforderungen des Willkürverbots genügt. Trotz eines großen Entscheidungsspielraums der Bundesregierung sei der Bund in einem Rechtsstaat niemals völlig frei. Vielmehr müsse der Einzelfall unter Berücksichtigung der individuellen Belange betrachtet werden. Das Vorgehen des Bundesinnenministeriums werteten die Richter als Verstoß gegen das Willkürverbot.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg muss sich nun erneut mit dem Fall beschäftigen und dabei die Maßgaben des Willkürverbots beachten. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist ein wichtiger Etappensieg für die Klägerin und ihre Söhne, könnte aber auch Auswirkungen auf andere ähnliche Fälle haben.

Reaktionen und Ausblick

Die Entscheidung aus Karlsruhe zeigt, dass die Bundesregierung bei der Beendigung von Aufnahmeprogrammen nicht willkürlich handeln darf. Die pauschale Ungültigkeitserklärung von bereits erteilten Zusagen ist nach Auffassung der Verfassungsrichter nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar. Es bleibt abzuwarten, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nun entscheiden wird und ob die Bundesregierung ihre Praxis bei der Bearbeitung von Visaanträgen für Afghanen anpassen muss.

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