Das Landgericht Bremen hat einen 35-jährigen Mann wegen der Planung eines Terroranschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Richter sprachen ihn der Verabredung zum Mord, der Verabredung zur Herbeiführung einer Explosion sowie der Terrorismus-Finanzierung schuldig. Sein 20-jähriger Neffe, der als psychisch krank gilt und nur eingeschränkt steuerungsfähig sei, wurde freigesprochen, jedoch in eine Psychiatrie eingewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Anschlagspläne
Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass die beiden deutschen Staatsbürger im vergangenen Sommer konkrete Pläne für einen Anschlag geschmiedet hatten. Sie beabsichtigten, mit Schusswaffen möglichst viele Menschen zu töten. Der 20-Jährige sollte sich beim Eintreffen der Einsatzkräfte mit einer selbst gebauten Sprengstoffweste in die Luft sprengen. Als mögliche Ziele kamen eine Klinik, eine öffentliche Großveranstaltung oder eine Synagoge in Bremerhaven in Betracht.
Die Rolle der Mutter
Die Sprengstoffweste sollte in der Wohnung der Mutter des 35-jährigen Angeklagten gebaut werden. Die Frau bestellte drei Stoffe für einen Test in ihrer Küche. Die Pläne wurden jedoch durch Zufall entdeckt: Bei anderen Ermittlungen stießen Beamte auf Chats zwischen den Männern und nahmen sie fest.
Biografien der Angeklagten
Im Prozess wurde auch die Vergangenheit der beiden beleuchtet. Der 35-Jährige konvertierte vor einigen Jahren zum Islam und radikalisierte sich. Bereits als sein Neffe 14 Jahre alt war, zeigte er ihm Videos von Hinrichtungen des sogenannten Islamischen Staats (IS). Diese Aufnahmen verstärkten die Zwangsgedanken und Tötungsfantasien des Jugendlichen.
Erste gescheiterte Pläne
Anfang vergangenen Jahres tauschte der 20-Jährige nach Überzeugung des Gerichts rechtsradikales Gedankengut mit einem Chatpartner aus. Er fasste den Plan, in Bremerhaven auf offener Straße möglichst viele Menschen zu töten, die Tat zu filmen und ins Internet zu stellen. Er kaufte dafür Messer und eine Kamera, kehrte aber unverrichteter Dinge nach Hause zurück. Ob er keine Opfer fand oder aus Angst einen Rückzieher machte, blieb unklar. Das Scheitern löste Scham aus und verschärfte seine psychischen Probleme.
Die Rolle des Onkels
Schließlich vertraute der 20-Jährige seinem Onkel seine Tötungsfantasien an. Dessen Reaktion war: „Da können wir was machen“ und „Ich teile deinen Traum und unterstütze deinen Traum.“ Anders als sein Onkel verfolgte der jüngere Angeklagte laut Gericht keine ideologischen Ziele. Er sei neugierig gewesen, andere Menschen zu töten, und habe selbst nicht mehr leben wollen. „Es ging ihm darum, im Rahmen einer gemeinsamen Anschlagsplanung mit seinem Onkel Zeit zu verbringen“, erklärte der Vorsitzende Richter.
Geständnis und Strafmaß
Der 20-Jährige legte im Prozess ein Geständnis ab, während sein Onkel zu den Vorwürfen schwieg. Der Vorsitzende Richter ist überzeugt, dass von dem jüngeren Angeklagten weiterhin Gefahr ausgeht. Daher wies er ihn in die Psychiatrie ein, da er sich sonst auf der Suche nach sozialen Kontakten und Anerkennung als Rekrut anbieten könnte. Sein Onkel sei hingegen voll schuldfähig und müsse für achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 35-Jährigen fünfeinhalb Jahre Haft gefordert, sein Anwalt eine deutlich mildere Strafe. Für den Neffen forderte die Staatsanwaltschaft eine dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe und Unterbringung in der Psychiatrie, die Verteidigung plädierte auf Freispruch.



