Wegner zeigt Unverständnis über Freilassung von Terrorverdächtigem Abdul B.
Wegner kritisiert Freilassung von Terrorverdächtigem Abdul B.

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hat mit Unverständnis auf die Freilassung des mutmaßlichen Terroristen Abdul B. reagiert. Der 21-Jährige war am Samstag bei einem Anschlag in Berlin festgenommen und dabei erschossen worden. Zuvor war er trotz einer Verurteilung zu 22 Monaten Jugendstrafe auf freien Fuß gesetzt worden.

Wegners Kritik an der Justiz

„Er wurde verurteilt nach Jugendstrafrecht“, sagte Wegner in der RBB-„Abendschau“. „Und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgegeben. Und ich will das nicht bewerten, das ist die Unabhängigkeit der Justiz, aber mir fehlen da schon die Worte.“ Der CDU-Politiker zeigte sich sichtlich betroffen über die Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten.

Details zur Verurteilung

Der 21-jährige Abdul B. war im November 2025 am Flughafen BER festgenommen worden, nachdem er erfolglos versucht hatte, sich der Terrororganisation IS in Syrien anzuschließen. Nach mehrmonatiger Untersuchungshaft verurteilte ihn ein Jugendschöffengericht am 12. Mai 2026 zu 22 Monaten Jugendstrafe – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung der Strafe auf Bewährung wurde für sechs Monate zurückgestellt. Gleichzeitig hob das Gericht den Haftbefehl auf, mit der Begründung, die Untersuchungshaft diene vorrangig der Sicherung des Verfahrens und stelle keine vorweggenommene Strafe dar. Die Generalstaatsanwaltschaft legte Berufung ein, da sie eine höhere Strafe forderte – das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

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Reaktionen aus der Politik

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte an, den Fall genau zu prüfen. „Wir wissen ja, dass er eine Vielzahl von Straftaten begangen hat, dass er mit dem Terror sympathisiert hat, dass es auch eine Verurteilung gab, die auf Bewährung ausgesetzt wurde, und die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde erhoben hat“, so Dobrindt in der ARD. „Und in der Tat wird zurzeit sehr die Frage gestellt, wie kann eigentlich bei jemandem, den man als Gefährder identifiziert, eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Auch dem wird detailliert nachgegangen.“

Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) verwies auf die Unabhängigkeit der Richter. Eine Sprecherin der Justizverwaltung erklärte: „Die Entscheidung über die Sanktion und dementsprechend über Aufrechterhaltung oder Aufhebung eines Haftbefehls trifft ausschließlich das unabhängige Gericht auf Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen und der im jeweiligen Verfahrensstadium vorliegenden Erkenntnisse. Die richterliche Unabhängigkeit ist ein tragender Grundpfeiler unseres Rechtsstaats.“ Badenberg selbst werde eine konkrete richterliche Entscheidung weder bewerten noch kommentieren.

Ausblick

Der Fall Abdul B. wirft erneut Fragen nach dem Umgang mit islamistischen Gefährdern auf. Während die Politik Aufklärung fordert, betont die Justiz ihre Unabhängigkeit. Die Diskussion über eine mögliche Reform des Jugendstrafrechts oder des Umgangs mit Terrorverdächtigen dürfte nun an Fahrt gewinnen.

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