Bleibt das Gehalt aus, ist Füße stillhalten die schlechteste Option. Arbeitnehmer haben klare Rechte: Verzugszinsen, Schadensersatz und im Extremfall die Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck erläutert die wichtigsten Schritte.
Wann ist das Gehalt fällig?
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber das Gehalt gemäß Paragraf 614 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) spätestens am Ersten des Folgemonats zahlen. Im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung können jedoch frühere Fälligkeiten vereinbart sein, oft der 15. oder 20. des Monats. Zudem hat der Betriebsrat nach Paragraf 87 des Betriebsverfassungsgesetzes ein Mitbestimmungsrecht beim Zeitpunkt der Entgeltzahlung.
Frühere Zahlung möglich
Wer das Geld früher braucht, hat durchaus Chancen auf einen früheren Termin. Gerade in kleineren Unternehmen ist der Arbeitgeber für vorübergehende frühere Zahlungen häufig offen, so Bredereck.
Verzugszinsen und Schadensersatz
Hält der Arbeitgeber den vereinbarten Zahlungstermin nicht ein, gerät er automatisch ohne Mahnung in Verzug. Dann stehen dem Arbeitnehmer die gesetzlichen Verzugszinsen zu. Entstehen durch die verspätete Zahlung Schäden wie Rücklastschriften oder Mahngebühren, ist der Arbeitgeber zum Ersatz verpflichtet. Auch eine Klage gegen den Arbeitgeber ist möglich, sollte aber nur dann erwogen werden, wenn ein Ende des Arbeitsverhältnisses absehbar ist, rät der Anwalt.
Monatelanger Zahlungsverzug: Risiken für Arbeitnehmer
Kommt das Geld monatelang nicht, sollte grundsätzlich höchstens drei Monate weitergearbeitet werden, wenn kein Lohn mehr gezahlt wird, rät Bredereck. Arbeiten Arbeitnehmer länger, riskieren sie, bei einer späteren Insolvenz des Unternehmens ihre Vergütungsansprüche nicht mehr vollständig durchsetzen zu können. In solchen Fällen kann auch eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht kommen.
Fazit: Aktiv werden schützt vor Verlusten
Bei verspäteter Gehaltszahlung sollten Arbeitnehmer nicht zögern. Neben Verzugszinsen und Schadensersatz kann auch die Kündigung eine Option sein. Wichtig ist, die Fristen im Blick zu behalten und sich rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.



