In seiner BILD-Kolumne vom 31. Juli 2026 hat sich Harald Martenstein in einem offenen Brief an Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) gewandt. Der 72-jährige Kolumnist kritisiert darin den Ausschluss des AfD-Kandidaten Martin Sichert von der Landratswahl in Friesland. Der Wahlausschuss hatte Sicherts Ausschluss nach den Worten Martensteins „flott“ abgesegnet. Unter der Federführung von Behrens sei das Verfahren betrieben worden.
Martenstein hält den Ausschluss für einen schweren Eingriff in den demokratischen Wettbewerb. Er verweist darauf, dass die AfD eine legale Partei sei, die nach Ansicht vieler Juristen nicht verboten werden könne. „Man bräuchte dazu Beweise. Die liegen nicht vor“, schreibt Martenstein. Zudem stehe die Partei in Umfragen bei fast 30 Prozent.
Zwei Vorwürfe gegen Sichert
Konkret werden gegen Sichert zwei Vorwürfe erhoben. Erstens: Er habe sich gegen das Hissen der Regenbogenfahne vor Rathäusern ausgesprochen. Diese Fahne stehe für eine bestimmte Ideologie, so Sichert. Martenstein relativiert: Auch die Hakenkreuzfahnen hätten einst für eine Ideologie gestanden. Zwar seien beide nicht gleichzusetzen, aber im Kern seien beide Fahnen politische Bekenntnisse.
Zweitens: Sichert habe behauptet, 75 Prozent der aktuellen Tuberkulosefälle beträfen Migranten. Diese Aussage wird ihm als illegal ausgelegt. Martenstein nimmt hier eine klare Position ein. BILD habe nachrecherchiert, so der Kolumnist: „Es sind sogar 77 Prozent.“ Er fragt: „Soll es in Deutschland wieder verboten sein, die Wahrheit zu sagen?“
BILD-Recherche stützt Sicherts Angabe
Die von Martenstein zitierte Recherche der BILD sorgt für zusätzliche Brisanz. Sichert hatte von 75 Prozent gesprochen, die Recherche ergab 77 Prozent. Martenstein nutzt diese Abweichung, um die Grundlage des Ausschlusses infrage zu stellen. Für ihn stellt sich die Frage, ob es in Deutschland wieder verboten sei, unangenehme Wahrheiten auszusprechen. Seine Formulierung erinnert an die Debatte über Meinungsfreiheit und politische Korrektheit.
Der Wahlausschuss hatte dem Ausschluss offenbar ohne längere Prüfung zugestimmt. Martenstein sieht darin ein alarmierendes Zeichen für die Demokratie. Er fordert, dass auch unliebsame Kandidaten die Chance auf eine Wahl haben müssten, solange sie sich im Rahmen des Grundgesetzes bewegten.
Ein Vergleich mit der Türkei
Besonders deutlich wird Martenstein am Ende seiner Kolumne. Er zieht eine Parallele zur Türkei unter Präsident Recep Tayyip Erdogan. „Das, was Sie tun, erinnert mich an Erdogans Türkei“, schreibt er an Behrens. Auch dort werde die Opposition mit fadenscheinigen Gründen von Wahlen ausgeschlossen. Martenstein erinnert an den historischen Satz „Geht doch in die DDR, wenn es euch hier nicht passt.“ In seiner Kolumne kehrt er den Vorwurf um und empfiehlt Behrens: „Gehen Sie nach Ankara.“
Der offene Brief endet mit der Grußformel „Hochachtungsvoll“. Ob Behrens auf die Vorwürfe reagiert, ist unklar. Sicher ist, dass die Debatte über den Umgang mit der AfD durch die Kolumne neuen Zündstoff bekommt. Kritiker sehen in dem Vorgehen des Wahlausschusses eine Gefahr für den Rechtsstaat, während Befürworter den Ausschluss mit den Äußerungen Sicherts begründen.
Was der Fall bedeutet
Die Kolumne von Harald Martenstein, der seit vielen Jahren für BILD schreibt, sorgt bereits für Diskussionen. Ob seine Worte Folgen haben, wird sich zeigen. Fest steht: Der Fall Sichert wirft grundsätzliche Fragen über die Grenzen des demokratischen Wettbewerbs und die Rolle von Wahlausschüssen auf. Die Entscheidung in Friesland könnte weit über den Landkreis hinaus Wirkung entfalten.
Martenstein selbst bleibt in seiner Kritik persönlich. Er richtet sich direkt an die Innenministerin und macht sie für das Vorgehen verantwortlich. Ob die SPD-Politikerin antworten wird, ließ er offen. Klar ist nur: Die Debatte um den Umgang mit der AfD und ihren Kandidaten wird durch diese Kolumne neuen Auftrieb bekommen.



