Berlin/Magdeburg – Sachsen-Anhalts SPD-Spitzenkandidat Armin Willingmann setzt sich für den Erhalt von Minijobs für Studierende ein. Grundsätzlich unterstütze er den Vorschlag der Alterssicherungskommission, Minijobs weitgehend in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu überführen, sagte Willingmann den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Für Studierende müsse jedoch die bisherige Regelung bestehen bleiben.
Willingmann: Nettoverdienst für Studierende entscheidend
Der SPD-Politiker betonte, dass es für Studierende entscheidend sei, dass vom Nebenverdienst während des Studiums möglichst viel netto bleibe. Andernfalls drohe eine Abwanderung in Schwarzarbeit oder informelle Beschäftigung. „Nebenverdienste sind für viele Studierende existenziell, und sie müssen legal und attraktiv bleiben“, warnte Willingmann.
Hintergrund der geplanten Reform
Die Alterssicherungskommission hatte vorgeschlagen, Minijobs künftig weitgehend in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu überführen. Ziel ist es, den Aufbau eigener Rentenansprüche zu stärken und die Zahl der Beitragszahler zu erhöhen. Ausnahmen sieht die Kommission unter anderem für Schülerinnen und Schüler vor – nicht jedoch explizit für Studierende.
Bedeutung für Studierende in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt sind zahlreiche Studierende auf Minijobs angewiesen, um ihr Studium zu finanzieren. Laut aktuellen Daten arbeiten rund 30 Prozent der Studierenden im Land neben dem Studium, viele davon in Minijobs. Eine Umstellung auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung würde ihre Nettoeinkommen deutlich schmälern.
Willingmann kündigte an, sich auf Bundesebene für eine entsprechende Ausnahmeregelung einzusetzen. „Die Studierenden dürfen nicht die Leidtragenden einer ansonsten sinnvollen Reform sein“, so der Spitzenkandidat.



