Die Finanzaufsicht BaFin hat in einer Umfrage ermittelt, dass Cum-Cum- und Cum-Ex-Transaktionen die deutsche Finanzbranche mit über sieben Milliarden Euro belasten. 73 Banken, 21 Versicherer und zwölf Wertpapierdienstleister gaben an, an den umstrittenen Steuertricksereien beteiligt gewesen zu sein. Die Ergebnisse der Erhebung wurden am Montag veröffentlicht.
Löwenanteil entfällt auf Cum-Cum
Von den Gesamtbelastungen in Höhe von mehr als sieben Milliarden Euro entfallen 4,82 Milliarden Euro auf Cum-Cum-Geschäfte. Die BaFin befragte insgesamt 267 Banken, 542 Versicherer und 58 Wertpapierinstitute. Keines der befragten Unternehmen sei derzeit bestandsgefährdet, teilte die Behörde mit.
Bereits 59 Prozent der Gesamtbelastung seien von den Instituten gezahlt worden, während 41 Prozent potenzielle künftige Belastungen darstellten. Die Rückstellungen der Unternehmen fallen jedoch geringer aus als die drohenden Belastungen: Für Cum-Cum wurden 638 Millionen Euro zurückgestellt, für Cum-Ex 288 Millionen Euro. Dies könnte daran liegen, dass bei Cum-Cum – anders als bei Cum-Ex – noch nicht abschließend geklärt ist, inwieweit diese Steuertricks illegal waren.
Funktionsweise der Steuertricks
Bei Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger eine einmal gezahlte Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden mithilfe von Banken mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung herum Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch untereinander. Bei Cum-Cum-Transaktionen reichten ausländische Anleger ihre Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag an deutsche Banken oder Fonds weiter, die anders als sie keine Kapitalertragsteuer auf die Dividende zahlen mussten. Nach dem Stichtag bekamen sie die Papiere zurück. Als Belohnung erhielten die Inländer einen Teil der Dividende. Das Finanzministerium hatte erklärt, es halte auch Cum-Cum-Geschäfte in den meisten Fällen für rechtswidrig.
BaFin prüft Rolle von Managern
Die BaFin nimmt beim Thema Cum-Cum und Cum-Ex auch die Manager der beteiligten Institute ins Visier. In der Umfrage wurde abgefragt, ob es steuerstrafrechtliche Ermittlungen gegen Führungspersonen gebe. Zahlen dazu nannte die Behörde nicht. Sie werde die Ergebnisse aber „wo nötig auch mit Blick auf die Governance, das Steuerrisikomanagement und die Rolle von Einzelpersonen“ unter die Lupe nehmen, hieß es in der Mitteilung.



