Kassenbon digital: Neue Pflicht für Registrierkassen ab 100.000 Euro
Kassenbon digital: Registrierkassenpflicht ab 100.000 Euro

Das Bundesfinanzministerium unter Minister Klingbeil hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Bonpflicht für Gewerbetreibende neu regelt. Kernpunkt: Registrierkassen werden ab einem Jahresumsatz von 100.000 Euro verpflichtend. Der bisher ungeliebte Kassenbon bleibt zwar erhalten, soll jedoch künftig bevorzugt in elektronischer Form ausgestellt werden. Händler können damit Papier sparen und Kunden erhalten die Quittung per E-Mail, QR-Code oder in einer App.

Hintergrund der Neuregelung

Die bisherige Bonpflicht war bei vielen Händlern und Verbrauchern unbeliebt. Sie führte zu hohem Papierverbrauch und unnötigem Müll. Der neue Entwurf zielt darauf ab, die Digitalisierung im Handel voranzutreiben und gleichzeitig Steuerbetrug zu bekämpfen. Registrierkassen sollen Manipulationen erschweren. Nach Angaben des Finanzministeriums betrifft die Regelung schätzungsweise mehrere Hunderttausend Gewerbetreibende in Deutschland.

Details zur Umsetzung

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass elektronische Kassenbons auf Wunsch des Kunden ausgestellt werden müssen. Händler können aber auch QR-Codes anbieten, die der Kunde scannen kann. Die digitale Bonpflicht soll schrittweise eingeführt werden. Ab 2027 müssen alle neuen Kassen die elektronische Ausgabe unterstützen. Bestandskassen haben eine Übergangsfrist bis 2029. „Wir wollen den Aufwand für die Betriebe minimieren, aber gleichzeitig die Steuerehrlichkeit fördern“, sagte ein Sprecher des Finanzministeriums.

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Auswirkungen auf Händler und Verbraucher

Für kleine Betriebe unter 100.000 Euro Umsatz ändert sich zunächst nichts. Sie können weiterhin einfache Kassen nutzen. Größere Händler müssen investieren. Der Gesetzentwurf enthält aber Erleichterungen: So sind die Kosten für die Anschaffung einer Registrierkasse steuerlich absetzbar. Verbraucher profitieren von weniger Papier und können Bons digital archivieren. Datenschützer begrüßen die Entwicklung, fordern aber klare Regeln zur Datenverwendung. „Die digitale Bonlösung darf nicht zur Datenschleuder werden“, warnte ein Vertreter des Bundesdatenschutzbeauftragten.

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