EU lockert Schuldenregeln: Mehr Spielraum für Energiewende
EU lockert Schuldenregeln für Energiewende-Investitionen

EU-Kommission plant Lockerung der Schuldenregeln für Energiewende

Angesichts der durch den Iran-Krieg verursachten Energiekrise will die Europäische Kommission die Schuldenregeln der EU weiter lockern. Nach einem Vorschlag der Brüsseler Behörde sollen künftig höhere Schulden auch für Investitionen in die Energiewende erlaubt sein. Diese Ausgaben sollen unter eine bereits bestehende Ausnahmeregelung in den EU-Schuldenregeln für Verteidigungsausgaben fallen können, wie die Kommission in Brüssel mitteilte.

Hintergrund der Entscheidung

Seit dem Krieg in Nahost sind die Energiepreise erheblich gestiegen. Die EU-Kommission will den Mitgliedern nun die Abkehr von fossilen Energieträgern erleichtern und Investitionen fördern. Auch, wenn dadurch die Maastricht-Kriterien gerissen werden. Zu den Maßnahmen sollen solche zählen, die seit Februar 2026 umgesetzt werden und die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen verringern.

Auswirkungen auf Deutschland

Rechnerisch könnte Deutschland dann mehr als 25 Milliarden Euro zusätzlich in entsprechende Energieprojekte investieren. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) Deutschlands lag 2025 bei rund 4,5 Billionen Euro. Davon ausgehend würde die neue Regel rechnerisch mehr Ausgaben für die Energiewende in Höhe von insgesamt 27 Milliarden Euro ermöglichen. Theoretisch könnte die Neuregelung allerdings zulasten der militärischen Aufrüstung gehen, da Rüstungs- und Energieausgaben um denselben finanziellen Spielraum konkurrieren.

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Details der neuen Regelung

Seit dem vergangenen Jahr dürfen EU-Staaten nach entsprechendem Antrag die Schulden-Obergrenzen für Investitionen in Aufrüstung übertreten. Bislang nutzen Deutschland und rund 15 andere Länder diese Ausnahme und können über vier Jahre zusätzlich bis zu 1,5 Prozent des BIP für die Verteidigung ausgeben – ohne Sorge vor einem sogenannten Defizitverfahren. Nach dem Willen der EU-Kommission sollen innerhalb dieses Rahmens nun im laufenden Jahr sowie 2027 und 2028 jeweils maximal 0,3 Prozent des BIP auch für Ausgaben etwa in die Förderung von Photovoltaikanlagen oder Investitionen in die Energieeffizienz genutzt werden können. Für die drei Jahre insgesamt muss eine Obergrenze von 0,6 Prozent eingehalten werden.

Kritik und Bedenken

In Brüssel gibt es die Sorge, dass das ursprüngliche Ziel der Schulden-Ausnahme, die Aufrüstung der EU, aus den Augen verloren werden könnte. Eigentlich gelten in der EU strenge Obergrenzen für den Schuldenstand und die Neuverschuldung der Mitgliedsstaaten. So schreibt das Regelwerk vor, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf. Gleichzeitig muss das jährliche Defizit unter drei Prozent der Wirtschaftsleistung gehalten werden.

Forderungen aus Mitgliedsstaaten

Um mehr öffentliches Geld in die Bewältigung der Energiekrise stecken zu können, hatte vor allem Italien eine Ausnahme von den strengen EU-Schuldenvorgaben gefordert. In einem Brief an EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sprach sich Regierungschefin Giorgia Meloni für eine Sonderregel wie für die Verteidigungsausgaben aus. Auch Spanien drang auf mehr Flexibilität.

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