Die Bundesregierung hat die schrittweise Abschaffung der staatlichen Garantievergütung für neu installierte Photovoltaikanlagen beschlossen. Ab dem Jahr 2027 wird die Einspeisevergütung für Neuanlagen jährlich reduziert, bis sie 2030 vollständig entfällt. Bestehende Anlagen bleiben von der Reform unberührt und erhalten die vertraglich zugesicherten Vergütungssätze für die gesamte Laufzeit von 20 Jahren.
Hintergrund der Reform
Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zielt darauf ab, die Kosten der Energiewende zu senken und die Marktintegration der Solarenergie voranzutreiben. Bislang erhielten Betreiber von Solaranlagen eine feste Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde, die über die Stromrechnung aller Verbraucher finanziert wurde. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums beliefen sich die EEG-Umlagen für Solarstrom im vergangenen Jahr auf rund 6 Milliarden Euro. „Mit der Reform schaffen wir Anreize für mehr Eigenverbrauch und flexible Vermarktungsmodelle“, sagte ein Sprecher des Ministeriums. „Der Schritt ermöglicht mehr Marktwirtschaft und senkt die Kosten der Energiewende.“
Auswirkungen auf neue Anlagenbetreiber
Für Hausbesitzer und Investoren, die ab 2027 eine Photovoltaikanlage installieren, ändern sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen grundlegend. Bislang war die Einspeisevergütung ein verlässlicher Teil der Rendite. Künftig müssen Betreiber ihren Solarstrom entweder selbst verbrauchen, in Batteriespeichern zwischenlagern oder an der Strombörse direkt vermarkten. Laut einer Studie des Bundesverbands Solarwirtschaft wird der Anteil des Eigenverbrauchs bei Neuanlagen von derzeit durchschnittlich 30 Prozent auf über 60 Prozent steigen müssen, um eine wirtschaftliche Amortisation zu erreichen.
Die Direktvermarktung wird durch sogenannte Aggregatoren erleichtert, die die Einspeisung mehrerer Anlagen bündeln. Allerdings sind damit zusätzliche Kosten verbunden, die die Vergütung um etwa 0,5 bis 1 Cent pro Kilowattstunde schmälern. „Die Zeiten des Rundum-Sorglos-Pakets vom Staat sind vorbei“, kommentiert der Energieexperte Klaus Müller von der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin. „Betreiber müssen sich aktiv um ihre Anlage kümmern oder Dienstleister beauftragen.“
Förderalternativen und Speicherpflicht
Um den Umstieg zu erleichtern, hat die Bundesregierung ergänzende Fördermaßnahmen beschlossen. Dazu gehören zinsgünstige Kredite der KfW für Photovoltaik-Kombinationen mit Batteriespeichern sowie eine Anhebung der Steuerfreibeträge für Strom aus Eigenverbrauch. Zudem wird ab 2027 eine gesetzliche Speicherpflicht für Neuanlagen mit einer Leistung über 10 Kilowattpeak (kWp) eingeführt. Diese soll die Netzstabilität verbessern und die Einspeisung in Spitzenzeiten begrenzen.
Ein weiterer Baustein ist der Ausbau von Mieterstrommodellen. Hier können Vermieter Solarstrom direkt an ihre Mieter liefern und erhalten dafür einen reduzierten Netzentgeltbonus. Allerdings scheitern solche Projekte oft an bürokratischen Hürden. „Die Reform muss von einer digitalen Vereinfachung der Prozesse begleitet werden“, fordert die Deutsche Umwelthilfe in einer Stellungnahme.
Reaktionen und Prognosen
Während die Solarbranche den grundsätzlichen Systemwechsel akzeptiert, warnt sie vor einem Einbruch des Zubaus. Der Bundesverband Solarwirtschaft rechnet für die Übergangsjahre 2027 bis 2029 mit einem Rückgang der Neuinstallationen um bis zu 20 Prozent. „Viele Haushalte werden abwarten, wie sich die neuen Modelle bewähren“, sagt Verbandspräsident Jörg Schmidt. Erst ab 2030 erwartet der Verband wieder steigende Zahlen, sofern die Rahmenbedingungen stabil bleiben.
Die Bundesregierung hält dagegen an ihrem Ziel fest, den Solaranteil an der Stromerzeugung bis 2030 auf 25 Prozent zu steigern. Die Reform sei ein notwendiger Schritt, um die Energiewende kosteneffizient zu gestalten, so das Wirtschaftsministerium. Ob die Politik die Übergangsphase mit ausreichenden Förderinstrumenten abfeder kann, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.



