Im fast drei Jahrzehnte währenden Rechtsstreit zwischen der Elektro-Band Kraftwerk und dem Hip-Hop-Produzenten Moses Pelham um eine zwei Sekunden lange Tonfolge zeichnet sich eine mögliche Wende ab. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe deutete der Erste Zivilsenat an, dass eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2021 – die Umsetzung einer EU-Richtlinie ins deutsche Urheberrechtsgesetz – zugunsten des 55-jährigen Produzenten wirken könnte. Diese Änderung erlaubt die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines Werkes zum Zweck eines sogenannten Pastiches. Das Urteil will der BGH im Herbst 2025 verkünden.
Der Kern des Streits: Zwei Sekunden, die eine ganze Branche bewegen
Der Fall dreht sich um eine winzige Tonfolge aus dem Kraftwerk-Titel „Metall auf Metall“ von 1977 – im Wesentlichen ein „Bäng-dänge-däng-däng“. Pelham entnahm diese Sequenz und verwendete sie 1997 leicht verlangsamt in Endlosschleife im Song „Nur mir“ mit der Rapperin Sabrina Setlur. Diese musikalische Praxis, bekannt als Sampling, ist im Hip-Hop und Rap weit verbreitet. Doch Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter, inzwischen 79 Jahre alt, sah darin einen Diebstahl geistigen Eigentums und klagte. Der Rechtsstreit zog sich durch alle Instanzen: Der BGH befasste sich bereits mehrfach mit dem Fall, auch das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatten die Tonfolge zu bewerten.
Die entscheidende Rolle des Pastiche-Begriffs
Der BGH hatte das aktuelle Verfahren ausgesetzt und den EuGH gefragt, was genau unter einem Pastiche zu verstehen sei. Dieser Begriff gehört neben Karikatur und Parodie zu den Ausnahmen im Urheberrecht, die eine Nutzung geschützter Werke ohne Zustimmung des Rechteinhabers erlauben. Der EuGH legte im April 2025 fest, dass ein Pastiche Schöpfungen umfasst, die an ein bestehendes Werk erinnern, dabei aber wahrnehmbare Unterschiede aufweisen und einen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog mit dem Original führen. Dieser Dialog könne verschiedene Formen annehmen, etwa eine offene Stilnachahmung, eine Hommage oder eine humoristische Auseinandersetzung (Az. C-590/23).
Vor dem BGH zweifelte der Vertreter von Kraftwerk an, dass das konkrete Sampling einen solchen Dialog darstelle. Die bloße Modifikation und Übernahme der Tonfolge reiche nicht für einen kreativen, künstlerischen Dialog aus. Der Anwalt von Pelham hingegen verwies auf das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg, wonach das Sampling in „Nur mir“ den Hörern ermögliche, schrittweise in ein neues Musikgenre zu wechseln – ein Indiz für einen künstlerischen Dialog.
Bisherige Urteile und offene Fragen
Das OLG Hamburg hatte den Klägern von Kraftwerk für einen Zeitraum von rund 18,5 Jahren Schadenersatz zugesprochen – für die Zeit vor dem 7. Juni 2021. Für die Zeit nach der Gesetzesänderung wies das Gericht die Klage ab. Genau dieser Zeitraum steht nun im Fokus des BGH. Selbst nach einem BGH-Urteil könnte der Fall jedoch fortsetzen: Der Kraftwerk-Vertreter stellte in den Raum, dass das OLG erneut prüfen müsse, ob ein künstlerischer Dialog vorliege. Der Anwalt von Pelham ergänzte, dass zu anderen Zeiträumen noch weitere Fragen offen seien.
Die Entscheidung des BGH wird mit Spannung erwartet, da sie grundlegende Fragen zum Verhältnis von Kunstfreiheit und Urheberschutz klärt und weitreichende Folgen für die Musikindustrie haben könnte. Sampling ist ein zentrales Stilmittel vieler moderner Musikrichtungen, und die rechtlichen Rahmenbedingungen beeinflussen die kreative Arbeit von Produzenten und Künstlern weltweit.



