Gewitter und Überschwemmungen: Wer bei Hagelschaden zahlt
Gewitter und Überschwemmungen: Wer zahlt bei Hagelschaden?

UnwetterchAOS in Deutschland: Wer kommt für die Schäden auf?

Am Montagabend trafen Starkregen, Hagel und Sturm weite Teile des Westens und Nordens Deutschlands. Keller liefen voll, Straßen standen unter Wasser, Autos und Häuser wurden beschädigt. Besonders betroffen war der Landkreis Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern, wo enorme Regenmengen und Hagel niedergingen. Am Dienstagmorgen weitete sich die Lage auf Südsachsen aus: Der Deutsche Wetterdienst gab eine Warnung vor Gewitter mit Starkregen und Sturmböen für den Vogtlandkreis heraus. Die angespannte Situation hält an.

Immer wieder führen solche extremen Wetterlagen zu erheblichen Verwüstungen. Doch wer zahlt bei Schäden an Haus und Auto? Ein Überblick über die notwendigen Versicherungen und deren Leistungen.

Die richtige Versicherung für jedes Risiko

Einen umfassenden Schutz bietet nur die Elementarschadenversicherung. Welche Police im Einzelfall nötig ist, hängt vom Ort des Schadens ab:

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  • Gegenstände in der Wohnung: Hausratversicherung
  • Auto: Teilkaskoversicherung
  • Gebäude: Wohngebäudeversicherung
  • Rohbau: Bauleistungs- oder Feuerrohbauversicherung

Hausratversicherung: Was ist abgedeckt?

Die Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichen Gegenständen ab. Vereinfacht gesagt: Alles, was herausfallen würde, wenn man das Haus ausschüttelt, ist über die Hausratversicherung versichert. Die Wohngebäudeversicherung hingegen deckt Schäden am Haus selbst ab. Wichtig: Der Vermieter schließt zwar die Wohngebäudeversicherung ab, haftet jedoch nicht für bewegliche Gegenstände der Mieter.

Zur Wohnung zählen auch Balkone und Garagen. Kellerräume und Speicher fallen nur unter die Hausratversicherung, wenn sie als Wohn- oder Hobbyraum genutzt werden. Alte Policen schließen Regenfälle und Hochwasser oft aus – eine Überprüfung des Versicherungsschutzes ist daher ratsam. Auch bei Gewitter gilt: Die Versicherung zahlt nur, wenn Gegenstände direkt vom Blitz getroffen werden.

Überspannungsschäden durch Blitzschlag

Schlägt der Blitz in Stromleitungen ein, kann es zu Überspannung kommen, die elektrische Geräte wie Fernseher, Mikrowelle oder Spielkonsole beschädigt. Manche Hausratversicherungen decken Überspannungsschäden ab, jedoch nicht alle. Versicherte sollten prüfen, ob ihre Police diesen Schutz einschließt und in welcher Höhe. Gegebenenfalls ist eine Zusatzpolice erforderlich.

Gegenstände außerhalb der Wohnung

Die Hausratversicherung deckt auch Gegenstände ab, die vorübergehend mitgenommen werden, etwa eine Kamera im Urlaub. Dies gilt jedoch nur für maximal drei Monate. Dauerhaft in einer Ferienwohnung befindliche Gegenstände sind nicht geschützt. Zudem zahlt die Versicherung in diesen Fällen nur einen Teil der Versicherungssumme.

Höhe der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme sollte den gesamten Wert des Hausrats abdecken. Da eine detaillierte Auflistung aller Gegenstände aufwendig ist, bieten Versicherungen einen festen Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche an, meist zwischen 650 und 700 Euro. Achtung: Mehr als die Versicherungssumme wird nicht ausgezahlt, auch nicht bei einem Totalschaden. Wer viele wertvolle Gegenstände besitzt, sollte prüfen, ob die Pauschale ausreicht und gegebenenfalls einen höheren Jahresbeitrag in Kauf nehmen.

Schutz für das Auto: Teilkaskoversicherung

Die Teilkaskoversicherung ist ein sinnvoller Zusatzschutz zur Kfz-Haftpflicht. Sie zahlt für Schäden am eigenen Auto durch:

  • Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag
  • Brand, Explosion
  • Diebstahl, Raub
  • Glasbruch bzw. Steinschlag
  • Wildunfälle (mit Rehen, Hirschen, Wildschweinen, Füchsen, Hasen)

Bei Vandalismus oder selbst verursachten Schäden zahlt die Teilkasko nicht. Tipp: Achten Sie darauf, dass Schäden an Sonderausstattungen inklusive Folgeschäden mitversichert sind, etwa ein fest eingebautes Navigationsgerät.

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