Der langsame Ausbau der Stromverteilnetze wird zunehmend zum Bremsklotz für die Energiewende in Deutschland. Einer aktuellen Studie des skandinavischen Beratungsunternehmens Afry zufolge blockieren die Defizite im Verteilnetzausbau Projekte für erneuerbare Energien mit einer Gesamtleistung von 140 Gigawatt (GW) sowie Batteriespeicher mit 130 GW. Zum Vergleich: Derzeit sind in Deutschland Windkraftanlagen an Land mit einer Leistung von 69 GW installiert. Die Studie wurde im Auftrag des Netzwerks Beyond Fossil Fuels (BFF) erstellt, in dem sich europaweit Organisationen zusammengeschlossen haben, die eine rasche Abkehr von fossilen Energieträgern fordern.
Investitionsvolumen von 45 Milliarden Euro blockiert
Afry beziffert das Investitionsvolumen, das in Deutschland aufgrund fehlender Netzkapazitäten derzeit nicht realisiert werden kann, auf 45 Milliarden Euro. Neben Deutschland wurden auch die Situation in Bulgarien, Tschechien, Großbritannien, Griechenland, Italien, Polen und Spanien untersucht. In allen acht Ländern summieren sich die Anschlusswarteschlangen auf 375 GW bei erneuerbaren Energien und 455 GW bei Batteriespeichern. Der Gesamtwert der blockierten Investitionen beläuft sich laut Studie auf rund 100 Milliarden Euro.
Verteilnetze als Engpass der Energiewende
Die Stromverteilnetze sind für den Stromtransport auf regionaler und lokaler Ebene zuständig, bis hin zum Hausanschluss. In Deutschland sind rund 850 Netzbetreiber, darunter viele Stadtwerke, dafür verantwortlich. Davon zu unterscheiden sind die Stromübertragungsnetze, die von den vier Unternehmen 50Hertz, Amprion, Tennet und Transnet BW betrieben werden. Sie bilden die sogenannten Stromautobahnen des Systems und transportieren deutschlandweit große Strommengen.
Die Probleme im Stromverteilnetz sind seit Jahren bekannt. Zwar sind in den kommenden Jahren Investitionen in dreistelliger Milliardenhöhe geplant, doch der Ausbau stößt an vielen Stellen an Grenzen. Die Branche kritisiert vor allem die langen Genehmigungsverfahren für den Netzausbau, die oft fünf bis sieben Jahre dauern. Ein Grund dafür ist, dass der Ausbau von Stromverteilnetzen rechtlich nicht als Vorhaben von „überragendem öffentlichen Interesse“ gilt. Diese Einstufung gilt für Stromübertragungsnetze bereits seit Jahren und sorgt für eine Verkürzung von Genehmigungsverfahren, da entsprechende Vorhaben bei Abwägungsentscheidungen, etwa bei Konflikten mit dem Naturschutz oder anderen konkurrierenden Raumnutzungen, stärker gewichtet werden.
Kleinteilige Struktur und Antragsflut als Ursachen
Viele Beobachter sehen allerdings auch die kleinteilige Struktur der deutschen Verteilnetze als Ursache für den schleppenden Ausbau. Kritiker bemängeln, dass die Vielzahl der Netzbetreiber zu Ineffizienzen führe. Die Unternehmen müssten enger kooperieren, um Tempo und Effizienz zu steigern. Zugleich sind die Anforderungen an die Verteilnetzbetreiber in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. So hat es wegen stark fallender Preise für Batteriespeicher eine Flut von Anträgen gegeben: Deutschlandweit wollen sich Unternehmen Netzzugang für große Batteriespeicher sichern.
Batterien können für das Stromsystem wichtig sein, da direkt ans Netz angeschlossene Großspeicher Schwankungen ausgleichen und Überlastungen verhindern können. Indem sie überschüssigen Strom speichern und bei Bedarf wieder ins Netz einspeisen, können sie Engpässe abfedern. Von Großspeichern spricht man in der Branche ab einer Leistung von einem Megawatt. Auch wirtschaftlich können Speicher attraktiv sein, da Betreiber Strom in Zeiten niedriger oder sogar negativer Preise einkaufen und später gewinnbringend verkaufen können.
Netzbetreiber kritisieren jedoch, dass viele Anschlussanträge für Speicher ohne Rücksicht auf die konkrete Netzsituation gestellt würden. Häufig sei zudem unklar, ob ein Projekt tatsächlich ernsthaft verfolgt werde. Es scheine den Unternehmen vielmehr darum zu gehen, sich deutschlandweit Netzzugänge „auf Vorrat“ zu sichern. Gleichwohl müssen die Verteilnetzbetreiber alle Anträge diskriminierungsfrei bearbeiten.
Industrieunternehmen warten auf Netzanschlüsse
Aus Sicht von Imke Irmer von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bildet die Afry-Studie nur einen Teil des Problems ab. Die Untersuchung gebe einen ersten Eindruck von der Größenordnung des Problems – allerdings nur für erneuerbare Energien und Speicher. „Gleichzeitig häufen sich Berichte von Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, die bis zu zehn Jahre auf einen Netzanschluss für Investitionen in die Elektrifizierung warten“, sagte Irmer. Das Problem sei daher noch größer, als es die Studie vermuten lasse.
Reiches Netzpaket: Redispatch-Vorbehalt stößt auf Kritik
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will mit einem Netzpaket gegensteuern, das noch im Juni vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Ein Kernpunkt des Pakets ist der sogenannte Redispatch-Vorbehalt. In besonders belasteten Netzgebieten sollen Betreiber für neue Wind- oder Photovoltaikparks künftig keine Entschädigung mehr erhalten, wenn ihre Anlagen wegen Netzengpässen abgeregelt werden müssen. Bislang erhalten die Anlagenbetreiber eine Entschädigung für nicht produzierten Strom.
Netzbetreiber sprechen von Redispatch, wenn etwa in Norddeutschland produzierter Windstrom wegen Netzengpässen nicht nach Süden fließen kann und im Süden hilfsweise Kraftwerke hochgefahren werden müssen. Diese Eingriffe im Netzengpassmanagement kosten jedes Jahr Milliarden. Mit dem Redispatch-Vorbehalt werde „für die Verteilnetzbetreiber das Problem des Netzanschlusses an ‚vollen Netzen‘ besser beherrschbar gemacht“, heißt es in der Gesetzesbegründung.
Reiches Plan stößt jedoch auf breite Kritik, auch beim Koalitionspartner. Kritiker warnen, der Redispatch-Vorbehalt könne Investitionen in erneuerbare Energien verzögern, weil Projektentwickler künftig höhere wirtschaftliche Risiken tragen müssten. Auch Irmer hält den Vorschlag für falsch. Netzbetreiber erhielten damit ein Instrument, das den Netzanschluss weiter verzögern könne, sagte sie. Das Problem werde dadurch nicht kleiner, sondern sogar noch verstärkt.
Als „Lichtblick“ im Netzpaket wertet Henri Schmitz von Germanwatch die geplanten Vorgaben für mehr Transparenz über freie Anschlusskapazitäten und zur Digitalisierung von Anschlussverfahren.
Alternativen zum Redispatch-Vorbehalt
Unternehmen, Verbände und Berater haben in den vergangenen Wochen Alternativen zum Redispatch-Vorbehalt entwickelt. Auf Zustimmung stößt insbesondere das vom Beratungsunternehmen BET entwickelte Konzept einer „systemdienlichen Anschlussleistung (SAL)“. Demnach hätte ein Energieerzeuger nicht automatisch Anspruch darauf, seine volle technische Leistung ans Netz anzuschließen. Stattdessen würde eine Anschlussleistung festgelegt, die das Netz sicher aufnehmen kann. Die SAL könnte beispielsweise von der Bundesnetzagentur festgelegt werden.
Ein Beispiel: Ein Windparkentwickler will einen Windpark mit einer Leistung von 100 Megawatt (MW) ans Netz anschließen. Nach geltendem Recht hat er in der Regel Anspruch auf die volle Anschlussleistung von 100 MW. Künftig hätte der Betreiber nur noch Anspruch auf eine „systemdienliche Anschlussleistung“, die beispielsweise bei 80 MW liegen könnte. Für diese 80 MW hätte er garantierten Netzzugang und bei netzbedingten Abregelungen Anspruch auf die volle Entschädigung. Strommengen, die über die SAL hinausgehen, müsste der Betreiber selbst managen, etwa durch einen Batteriespeicher am Standort. Andernfalls könnten sie ohne Entschädigung abgeregelt werden.
Der Vorteil aus Sicht der Befürworter: Die Netze müssten nicht mehr auf seltene Erzeugungsspitzen ausgelegt werden. Laut BET könnten dadurch bis zu 120 Milliarden Euro an Systemkosten eingespart werden.



