Reiche verteidigt neues Heizgesetz: Freiheit für Eigentümer
Reiche verteidigt neues Heizgesetz: Freiheit für Eigentümer

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sieht im geplanten neuen Heizgesetz eine Chance für einen Neustart bei der sogenannten Wärmewende. In einer Rede vor dem Bundestag erklärte die CDU-Politikerin: „Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ziehen wir einen Schlussstrich unter eine Politik des Misstrauens.“ Die Bundesregierung ersetze Heizungszwänge durch Technologieoffenheit. „Wir geben den Menschen die Freiheit zurück, selbst zu entscheiden, mit welchen Systemen sie ihr Haus beheizen und wie sie ihr Haus modernisieren wollen.“

Erste Debatte über umstrittene Reform

Der Bundestag debattierte zum ersten Mal über die umstrittene Reform des Heizungsgesetzes. Bauministerin Verena Hubertz (SPD) betonte: „Wir wollen und wir müssen die Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral gestalten.“ Das alte Heizungsgesetz sei ein „Bauplan“ gewesen, der in der Praxis nicht aufgegangen sei. „Wir haben diesen Plan jetzt neu gezeichnet. Klar, tragfähig und mit den richtigen Stützen an den richtigen Stellen.“

Kritik von Grünen und Linken

Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge und weitere Redner warnten vor einer Kostenfalle und Rückschritten beim Klimaschutz. Die Linke prüft derweil, ob sie die geplanten Neuregelungen mit einer sogenannten Organklage im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen kann.

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Ampel-Regeln sollen gekippt werden

Die schwarz-rote Koalition will Kernpunkte der von der früheren Ampel-Regierung und maßgeblich von Reiches Amtsvorgänger Robert Habeck (Grüne) beschlossenen Regelungen kippen. Auch der Name ist neu: Aus dem Gebäudeenergiegesetz wird das Gebäudemodernisierungsgesetz.

Der Kern des bestehenden Gesetzes, die sogenannte 65-Prozent-Regelung, soll wegfallen. Diese Regelung sah vor, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Sie galt seit Inkrafttreten 2024 zunächst für Neubauten in Neubaugebieten. Für bestehende Gebäude gab es umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen konnten weiterbetrieben werden.

Neue Regelungen: Gas- und Ölheizungen weiterhin erlaubt

Neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung sollen künftig auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können. Voraussetzung ist jedoch, dass diese ab dem 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Geplant ist eine „Biotreppe“, die den Übergang zum klimafreundlichen Heizen ebnen soll. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden, die Versorger erfüllen müssen. Umweltverbände und einige Energieunternehmen warnen jedoch vor einer Kostenfalle, da Grüngase auf absehbare Zeit zu teuer seien.

Reiche: Wärmewende gelingt nur mit Eigentümern

Das bestehende Gesetz habe für Verunsicherung gesorgt, die Folge sei eine Investitionszurückhaltung gewesen, sagte Reiche. Die bisherigen Regelungen seien kompliziert, bürokratisch und wenig flexibel. Künftig gelte wieder ein einfacher Grundsatz: „Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden über den Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung. Wir als Staat geben die Leitplanken vor.“ Das Gesetz schaffe Flexibilität statt einer Einheitstechnik. Reiche hatte mit Blick auf die bestehenden Regelungen von einem „Zwang zur Wärmepumpe“ gesprochen.

Die Wärmepumpe werde in den allermeisten Gebäuden die Leittechnologie sein, weil sie eine wirtschaftlich vernünftige Lösung sei, sagte Reiche. Mit zunehmenden Stückzahlen würden auch die Preise sinken.

Opposition kritisiert geplante Reform

Der AfD-Abgeordnete Marc Bernhard sagte, Reiches Modernisierungsgesetz sei nichts anderes als „Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“. Die Biotreppe sei ein faktisches Verbot von Öl- und Gasheizungen. Bernhard sprach von einer Falle und fragte, wo das ganze Biogas und Bioöl überhaupt herkommen solle.

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Lücke im Gesetzentwurf?

Die Koalition hatte sich auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt, wenn Vermieter eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen. Vereinbart wurde, dass Kostenrisiken für Netzentgelte, CO₂-Preis und Biogas hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Laut Gesetzentwurf gilt die Bremse für „Wohnraummietverhältnisse“. Dazu sagte Dröge: „Während es eine Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter gibt, gilt dies für das Gewerbe offensichtlich nicht. Das bedeutet, dass Hunderttausende kleine Betriebe wie Friseursalons, Bäckereien, Handwerker und Pflegedienste von hohen Mehrkosten alleine betroffen sind.“

Die Linke-Klimapolitikerin Violetta Bock sagte, die Fraktion werde alle rechtlichen und parlamentarischen Mittel nutzen, um das neue Heizungsgesetz zu stoppen. Mit den neuen Regeln werde es noch schwerer, die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen. Aus Artikel 20a des Grundgesetzes ergebe sich ein „Verschlechterungsverbot“ bei bestehenden Klimaschutzmaßnahmen. Das neue Gesetz versage gleich dreifach: beim Klimaschutz, bei der sozialen Gerechtigkeit und bei der Verfassungsmäßigkeit.