In der Debatte um flexiblere Sonntagsöffnungszeiten für den Einzelhandel hat sich DIHK-Präsident Peter Adrian für eine Änderung des Grundgesetzes ausgesprochen. Diese solle die Rechtslage für verkaufsoffene Sonntage dauerhaft klären. „Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2009 auf die Weimarer Reichsverfassung bezogen, die von der ‚seelischen Erhebung‘ am Sonntag spricht. Nun – das erscheint mir nicht zeitgemäß. Deshalb ist es sinnvoll, das Thema mit einer Grundgesetzänderung rechtssicher zu klären“, sagte der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten gefordert
Adrian warb darüber hinaus für eine weitgehende Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. „Wir leben heute in einer Zeit, in der jeder rund um die Uhr im Internet einkaufen kann. Ausgerechnet der stationäre Handel unterliegt aber noch sehr starren Regeln.“ Der DIHK-Präsident beklagte, dass bei den Ausnahmen für verkaufsoffene Sonntage ein „verlässlicher Rechtsrahmen“ fehle. „Das Ladenschlussgesetz ist aus meiner Sicht ein Relikt der Vergangenheit. Man sollte den Händlern selbst überlassen, ob sie sonntags öffnen möchten oder nicht“, appellierte Adrian.
Kritik der Gewerkschaften zurückgewiesen
Die Kritik der Gewerkschaften, der Sonntagsschutz könne dadurch ausgehöhlt werden, wies der DIHK-Präsident zurück. „Ich glaube, wir sollten den Menschen und den Händlern mehr Freiheit und Eigenverantwortung zutrauen. Niemand muss jeden Sonntag öffnen. Ein Geschäft kann auch sagen: Ich öffne nur jeden zweiten Sonntag oder eben gar nicht, das mag jeder für sich entscheiden.“ Andere Länder würden zeigen, dass es funktioniere. „Warum sollten Familien nicht auch einmal sonntags gemeinsam einkaufen gehen können, wenn sie das möchten?“, fragte Adrian.
Hintergrund der Debatte
Die Diskussion über längere Sonntagsöffnungen hat nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses neue Fahrt aufgenommen. Die Bundesregierung will zunächst längere Sonntagsöffnungen für Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken ermöglichen. Handelsverbände fordern darüber hinaus eine umfassende Reform des Ladenschlussrechts. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor den Sonntagsschutz auf Grundlage von Artikel 140 des Grundgesetzes gestärkt. Dieser beruht auf Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung, wonach Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der „seelischen Erhebung“ geschützt sind. Eine Änderung dieser verfassungsrechtlichen Grundlage wäre nur mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat möglich.



