Sparkassen-Einbruch: Zehn Kläger fordern 1,2 Millionen Euro Schadensersatz
Sparkassen-Einbruch: 1,2 Mio. Euro Schadensersatz gefordert

Einbruch bei Sparkasse Gelsenkirchen: Zehn Klagen eingereicht

Gut fünf Monate nach dem spektakulären Einbruch in den Tresorraum der Sparkasse Gelsenkirchen und der Plünderung von rund 3000 Schließfächern sind nun zehn Schadensersatzklagen beim Landgericht Essen anhängig. Wie das Gericht mitteilte, fordern die Kläger insgesamt 1,2 Millionen Euro. Die Klagen wurden von zwei Anwaltskanzleien eingereicht.

Erste Verhandlungen am Donnerstag

Die ersten beiden Verhandlungen sind für den kommenden Donnerstag angesetzt. In diesen beiden Verfahren wird Schadensersatz in Höhe von insgesamt rund 440.000 Euro gefordert (Az. 6 O 36/26 und 6 O 37/26). Eingereicht wurden sie von der Kanzlei Kuhlmann aus Datteln.

Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Frage, ob die Sparkasse das Gebäude, den Tresorraum sowie die angrenzende Tiefgarage und das Parkhaus ausreichend gesichert hatte. Die Kläger werfen dem Geldinstitut vor, dass die Sicherheitsvorkehrungen weder vom Umfang noch vom technischen Standard her ausreichend gewesen seien. Die Sparkasse weist diese Vorwürfe zurück.

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Spektakulärer Einbruch mit hoher Beute

Der Einbruch kurz nach Weihnachten 2025 hatte für großes Aufsehen gesorgt. Die unbekannten Täter brachen etwa 3000 Schließfächer in der Filiale im Stadtteil Buer auf und plünderten sie. Die Beute wird auf bis zu 100 Millionen Euro geschätzt, die Polizei ging zunächst von einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag aus. Damit wäre es einer der größten Einbrüche in der deutschen Kriminalgeschichte.

Die Täter hatten sich mit einem großen Bohrer vom angrenzenden Parkhaus aus Zugang zu den Schließfächern verschafft und den Tresorraum nach dem Diebstahl verwüstet. Zudem kontaminierten sie den Raum mit chemischen Flüssigkeiten, um DNA-Spuren zu verwischen. Laut Polizei gelangten die Täter durch eine manipulierte Tür in die Filiale.

Versicherung deckt nur 10.300 Euro pro Schließfach

Über die pauschale Versicherung je Schließfach sind lediglich 10.300 Euro gedeckt. Nur ein Bruchteil der Betroffenen hatte eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Viele Geschädigte erleiden daher hohe Verluste.

Weitere Klagen erwartet

Rechtsanwalt Guido Lenné von der Kanzlei Lenné aus Leverkusen kündigte weitere Klagen an. „Wir sind von einer zweistelligen Zahl Mandanten mit konkreten Schritten verbindlich beauftragt. Entsprechend haben wir auch bereits erste Klagen eingereicht und noch weitere Klagen in Vorbereitung“, sagte Lenné. Die Kanzlei stehe mit einer dreistelligen Zahl Geschädigter in Kontakt. Viele Mandanten seien mit sechsstelligen Schäden betroffen, die gut dokumentiert und belegbar seien.

Rolle von Sicherheitsexpertisen

Lenné erwartet, dass in den Prozessen Sicherheitsexpertisen eine entscheidende Rolle spielen werden. Ein wichtiger Meilenstein sei die Stellungnahme eines gerichtlich bestellten Sachverständigen zur Sicherheitstechnik der Bank. Er rechnet damit, dass die Fälle erst in zweiter oder dritter Instanz entschieden werden, also vor dem Oberlandesgericht Hamm oder dem Bundesgerichtshof (BGH).

Vergleichsfall: Einbruch bei Hamburger Sparkasse

Ein ähnlicher Fall beschäftigt bereits die Gerichte: Der Einbruch in eine Filiale der Hamburger Sparkasse im Jahr 2021, bei dem mehr als 600 Schließfächer ausgeräumt wurden. Das Hanseatische Oberlandesgericht wies die Klage auf Schadensersatz ab (Az. 13 U 95/23). Rechtsanwalt Jürgen Hennemann reichte daraufhin eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ein, die seit Montag anhängig ist. Auch hier geht es um die Frage, ob die Sparkasse ihre Sicherungspflicht verletzt hat.

Hennemann betont, dass es noch kein BGH-Urteil zu Haftungsansprüchen nach Einbrüchen in Hunderte von Schließfächern gebe. Da die unteren Gerichte die Haftungsfragen unterschiedlich bewertet hätten, bestehe ein grundsätzliches Interesse an einer höchstrichterlichen Klärung. Er geht davon aus, dass der BGH die Revision zulassen wird.

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