Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat eine Änderung der Landesbauordnung auf den Weg gebracht, die den Um- und Ausbau von Gebäuden erleichtern soll. Das Kabinett beschloss die Neuregelung, die vor allem für Bestandsbauten gilt. Innenministerin Magdalena Finke (CDU) betonte, dass der Um- und Ausbau im Bestand oft schneller, kostengünstiger und ressourcenschonender sei als ein Neubau. „Wir sehen große Ausbaureserven im Bestand, die noch nicht genutzt sind“, so Finke.
Bestandsschutz bleibt erhalten
Der wichtigste Punkt der Neuregelung ist, dass bei baulichen Änderungen der baurechtliche Bestandschutz erhalten bleibt. Das bedeutet, dass keine teuren Nachrüstpflichten entstehen. So können etwa in Gründerzeitgebäuden Holztreppen erhalten bleiben, die im Neubau nicht mehr zulässig wären. Auch beim Schallschutz muss das veränderte Gebäude nicht mehr leisten als das alte. Diese Regelung soll Bauherren entlasten und den Umbau attraktiver machen.
Erleichterungen beim Dachausbau
Beim Ausbau von Dachgeschossen oder Aufstockungen werden keine neuen Abstandsflächen ausgelöst, sofern keine neuen Bauteile wie Balkone an die bisherigen Außenwände angebracht werden. Dies eröffnet neue Möglichkeiten für die Nachverdichtung in Städten und Gemeinden. Die Landesregierung erhofft sich dadurch mehr Wohnraum und eine effizientere Nutzung bestehender Gebäude.
Die Änderung der Landesbauordnung muss noch den Landtag passieren. Sie ist Teil einer Reihe von Maßnahmen, um Bauen in Schleswig-Holstein zu vereinfachen und zu beschleunigen. Bauherren und Architekten begrüßen die Neuregelung, da sie Planungssicherheit schafft und Kosten senkt. Kritiker warnen jedoch vor möglichen Abstrichen beim Brand- und Schallschutz. Die Landesregierung betont, dass die Sicherheitsstandards weiterhin gewährleistet seien.



