Bezirk prüft Vorkauf von Wohnhaus in Neukölln nach Privatverkauf
Bezirk prüft Vorkauf von Wohnhaus in Neukölln nach Privatverkauf

Das Mehrfamilienhaus in der Hertzbergstraße 28 im Berliner Bezirk Neukölln steht vor einer ungewissen Zukunft. Nachdem das Gebäude an einen privaten Investor verkauft wurde, setzen die Bewohnerinnen und Bewohner nun auf das Vorkaufsrecht des Bezirks. Doch dieses könnte an den hohen Sanierungskosten scheitern, die auf den neuen Eigentümer zukommen.

Schlechter Zustand des Gebäudes

Die abblätternde, gelbe Fassade im Hinterhof zeugt von jahrelangem Sanierungsstau. In der Wohngemeinschaft von Theresa Münzenberger führte ein Wasserschaden dazu, dass Teile der Decke einstürzten. „Ich habe immer mit der Sorge geduscht, dass gleich mein Nachbar über mir einbricht“, berichtet die Bewohnerin. Der Zustand des Hauses ist typisch für viele Altbauten im Rixdorfer Milieuschutzgebiet, das eigentlich vor Verdrängung schützen soll.

Vorkaufsrecht des Bezirks

Nach dem Verkauf an einen privaten Investor prüft der Bezirk Neukölln nun, ob er sein gesetzliches Vorkaufsrecht ausüben kann. Dieses Recht erlaubt es der Kommune, in einem Milieuschutzgebiet innerhalb einer bestimmten Frist ein Grundstück zu erwerben, um die Mieter vor steigenden Mieten zu schützen. Die Bewohner hoffen, dass der Bezirk von dieser Option Gebrauch macht, um die bezahlbaren Wohnungen zu erhalten.

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Sanierungskosten als Hindernis

Doch die Ausübung des Vorkaufsrechts ist mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden. Der Bezirk müsste nicht nur den Kaufpreis zahlen, sondern auch die notwendigen Sanierungskosten tragen. Experten schätzen, dass die Renovierung eines solchen Altbaus schnell mehrere Hunderttausend Euro verschlingen kann. Angesichts der angespannten Haushaltslage vieler Bezirke ist fraglich, ob Neukölln diese Mittel aufbringen kann.

Hoffnung der Mieter

Die Mieter der Hertzbergstraße 28 verfolgen die Entscheidung des Bezirks mit großer Sorge. Theresa Münzenberger betont: „Wir wollen hier bleiben, aber ohne Sanierung wird das auf Dauer nicht bewohnbar sein. Der Vorkauf wäre für uns die Rettung.“ Der Bezirk hat nun noch einige Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob er das Vorkaufsrecht ausübt oder den Investor gewähren lässt. Bis dahin bleibt die Zukunft des Hauses ungewiss.

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