Der Achtstundentag in Deutschland soll nach vorläufigen Plänen des Bundesarbeitsministeriums grundsätzlich unangetastet bleiben. Die Ausnahmeregelungen dazu sollen jedoch erweitert werden, sodass Tarifpartner auch wöchentliche Arbeitszeiten vereinbaren können. Dies sieht ein Entwurf des SPD-geführten Ministeriums zur Umsetzung von Plänen aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Frühe Version des Entwurfs
Es handelt sich nach Informationen aus Ministeriumskreisen jedoch noch um eine frühe Version, deren Abstimmung im Haus noch läuft. Der Entwurf ist demnach auch noch nicht in der regierungsinternen Abstimmung.
Koalitionsvertrag sieht mehr Flexibilität vor
Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, für mehr Flexibilität die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes lässt Paragraf 3 dieses Gesetzes unangetastet, in dem es heißt: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“
Die Ausnahmeregeln, die es dazu gibt, sollen jedoch erweitert werden. Unternehmen und Beschäftigte sollen sich demnach in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen darauf verständigen können, „anstelle einer werktäglichen, eine wöchentliche Begrenzung der Arbeitszeit zu vereinbaren, wenn gleichzeitig durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird“. Eine solche Wochenarbeitszeit soll im Jahresschnitt bei maximal 48 Stunden liegen dürfen.
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