In die Reformdebatte zur Flexibilisierung der Arbeitszeit kommt Bewegung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) will den Tarifparteien unter bestimmten Bedingungen mehr Spielraum für längere Arbeitstage geben. Künftig sollen Tarifparteien anstelle einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbaren können. Dies geht aus einem Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes hervor, der dem Tagesspiegel vorliegt.
Digitaler Wandel als Treiber
„Der voranschreitende digitale Wandel hat erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung der Arbeitswelt und begründet die Chance für einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, durch den Einsatz digitaler Arbeitsmittel zunehmend orts- und zeitflexibel zu arbeiten“, heißt es im Vorblatt des Gesetzesentwurfs. Dies verstärke das Bedürfnis nach differenzierten Arbeitszeitmodellen.
Dem Entwurf zufolge will das Arbeitsministerium die Öffnung zunächst auf tarifgebundene Betriebe beschränken. Die Lockerung für eine wöchentliche Höchstgrenze ist zudem daran geknüpft, dass besondere Regeln den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sichern. Für Branchen ohne Tarifvertrag soll es dem Entwurf zufolge im Grundsatz bei der täglichen Höchstarbeitszeit bleiben.
Bisherige Regelung
Nach dem geltenden Arbeitszeitgesetz ist in der Regel eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden bei einer 48-Stunden-Woche die Obergrenze. Eine tägliche Arbeitszeit von bis zu zehn Stunden ist erlaubt, jedoch an strenge Bedingungen geknüpft.
Spezielle Änderungen für Bäckereien und Bibliotheken
In zwei Bereichen sieht der Entwurf zudem spezielle Änderungen vor. In Bäckereien soll die erlaubte Arbeit an Sonn- und Feiertagen von heute drei Stunden auf bis zu fünf Stunden erweitert werden. Öffentlichen Bibliotheken soll erlaubt werden, Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen bis zu sechs Stunden arbeiten zu lassen. Bisher können sie anders als andere öffentliche kulturelle Einrichtungen wie Theater oder Museen keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regulär an diesen Tagen beschäftigen.
Reaktionen aus der Politik
Ein Sprecher von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) teilte auf Anfrage mit, es handle sich um einen internen Arbeitsentwurf, zu dem man keine Stellung nehme. Aus Ministeriumskreisen heißt es, der Entwurf befinde sich noch in der Hausabstimmung. Weder sei er bisher in die Frühkoordinierung noch in die Abstimmung mit anderen Ministerien gegangen.
Scharfe Kritik der Arbeitgeber
Bei den Arbeitgebern reagierte man mit scharfer Kritik auf die Pläne. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger nannte sie eine „Zumutung“, die die Anforderungen an eine flexible, digitale Arbeitswelt an keiner Stelle erfüllen würden. Er forderte Bas auf, den Entwurf zurückzuziehen und zu überarbeiten. Seine Kritik beruht vor allem darauf, dass der Gesetzentwurf nur für Tarifverträge umfasse und eine bürokratische Regelung zur Arbeitszeiterfassung vorsehe. „Der Referentenentwurf strotzt vor Misstrauen in die Arbeitgeber und ihre Beschäftigten“, sagte Dulger.
Arbeitszeiterfassung und Vertrauensarbeitszeit
Der Entwurf reagiert auf Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sowie des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber sollen grundsätzlich verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch zu erfassen. Vertrauensarbeitszeit-Modelle sollen dennoch möglich bleiben, sofern der Arbeitgeber sicherstellt, dass ihm Verstöße gegen gesetzliche Ruhezeiten bekannt werden.
Koalitionspläne und Gewerkschaften
SPD und Union hatten im Koalitionsvertrag die Flexibilisierung der Arbeitszeit von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbart. Gewerkschaften halten die Änderung für nicht notwendig und werben seit Monaten für den Erhalt des 8-Stunden-Tages. Das Treffen der Koalitionsspitzen mit Gewerkschaften und Arbeitgebern vergangene Woche war ohne konkretes Ergebnis geblieben. (mit Reuters)



