Deutschland gilt bislang als Steueroase für Krypto-Investitionen. Während Anleger bei Aktien nach einem Jahr Veräußerungsgewinne versteuern müssen, bleiben Bitcoin und andere Kryptowährungen nach einer Haltedauer von zwölf Monaten steuerfrei – wie Fremdwährungen. Die Bundesregierung plant, diese Ungleichbehandlung ab dem 1. Januar 2027 zu beenden. Gewinne aus Krypto-Verkäufen sollen dann als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt und mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag belastet werden.
Das Beispiel von Dominika Langenmayr, Autorin eines Gastbeitrags, veranschaulicht die Diskrepanz: Anna investiert in Aktien eines deutschen Unternehmens, Ben in Bitcoin. Nach mehreren Jahren erzielen beide einen Gewinn von 100.000 Euro. Anna zahlt 25.000 Euro Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag, Ben hingegen nichts. „Die Steuerfreiheit von langfristigen Kryptoinvestitionen hat Folgen für Anlageentscheidungen“, schreibt Langenmayr. „Wenn der Staat Gewinne aus Bitcoin günstiger besteuert als Gewinne aus Aktien, macht er Kryptoanlagen attraktiver.“ Das lenke Ersparnisse in eine Anlageform, die keinen Beitrag zur Unternehmensfinanzierung leiste.
Krypto als Anlage, nicht als Zahlungsmittel
Die geplante Reform basiert auf der Einsicht, dass Kryptowährungen überwiegend als Anlageobjekte und kaum als Zahlungsmittel genutzt werden. Eine Befragung der Deutschen Bundesbank ergab, dass 92 Prozent der Kryptobesitzer die Geldanlage als Hauptzweck nennen. Nur drei Prozent verwenden ihre Token hauptsächlich zum Bezahlen. „Krypto ist eher eine Anlage als ein Zahlungsmittel“, resümiert Langenmayr. Die steuerliche Gleichstellung mit klassischen Kapitalanlagen sei daher „längst überfällig“.
Aktuell profitieren Anleger von einer Sonderregelung: Wer Kryptowährungen länger als ein Jahr hält, kann die Gewinne steuerfrei realisieren. Dies gilt sowohl für Bitcoin als auch für Ethereum und andere Coins. Die Regelung entstand zu einer Zeit, als Kryptowerte noch als Zahlungsmittel konzipiert waren. Doch die Realität hat sich längst geändert: Der Kryptomarkt wird dominiert von Spekulation und Langzeitinvestitionen, während der Zahlungsverkehr in Kryptowährungen marginal bleibt.
Auswirkungen auf die Anlagestrategie
Die Steuerfreiheit verzerrt die Anlageentscheidungen privater Haushalte. Ersparnisse fließen verstärkt in Kryptowerte, obwohl diese im Gegensatz zu Aktien keine direkte Finanzierungsfunktion für Unternehmen erfüllen. „Er lenkt damit Ersparnisse in eine Anlageform, die keinen Beitrag zur Finanzierung von Unternehmen leistet“, betont Langenmayr. Dies sei volkswirtschaftlich nicht sinnvoll, da eine funktionierende Kapitalmarktfinanzierung für Innovationen und Wachstum essenziell ist.
Die Reformation tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Verkäufe von Kryptowährungen werden dann wie Wertpapiergeschäfte behandelt: Der Veräußerungsgewinn unterliegt der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag (insgesamt 26,375 Prozent) und gegebenenfalls der Kirchensteuer. Die Haltefrist von einem Jahr entfällt. Für Altbestände, also vor dem Stichtag erworbene Kryptowerte, sind Übergangsregelungen vorgesehen – sie bleiben voraussichtlich steuerfrei, wenn sie nach einem Jahr verkauft werden, sofern der Kauf vor 2027 stattfand.
Internationaler Vergleich und politische Bewertung
Deutschland reiht sich mit der Reform in eine wachsende Zahl von Ländern ein, die Kryptoerträge regulär besteuern. In den USA werden Kryptogewinne als Kapitalerträge versteuert, in Großbritannien unterliegen sie der Capital Gains Tax. Bisherige Steuervorteile in Deutschland haben den Standort für Krypto-Fonds und Privatanleger attraktiv gemacht. Mit der Gleichstellung soll eine steuerliche Neutralität erreicht werden, die eine effiziente Kapitalallokation fördert.
Die Maßnahme wird von Ökonomen begrüßt. Sie korrigiert eine systematische Begünstigung, die nicht mehr zeitgemäß ist. Wie Langenmayr anmerkt, sei die bisherige Regelung „aus einer Zeit stammend, in der Krypto noch als Zahlungsmittel gedacht war“. Die Realität zeige jedoch ein anderes Bild. Die Reform trägt dem Rechnung und stellt sicher, dass alle Kapitalanlagen steuerlich gleichbehandelt werden.



