Die steigenden Kerosinkosten treiben die Flugpreise in die Höhe und erhöhen das Risiko von Angebotskürzungen. Air France-KLM hat bereits angekündigt, Langstrecken-Economy-Tickets um 50 Euro pro Hin- und Rückflug zu verteuern. Lufthansa und Ryanair haben vor weiteren Preiserhöhungen gewarnt.
Laut einer Studie von Transport & Environment steigen die Treibstoffkosten für Flüge innerhalb Europas im Schnitt um 29 Euro pro Passagier, auf Langstrecken um 88 Euro. Diese Mehrkosten geben viele Airlines zumindest teilweise weiter, was kurzfristig zu steigenden Ticketpreisen führt.
Bei reinen Flugtickets ist eine nachträgliche Preiserhöhung laut Verbraucherzentrale Sachsen nur möglich, wenn eine wirksame Preiserhöhungsklausel im Vertrag vereinbart wurde. Für Pauschalreisen gelten andere Regeln: Veranstalter dürfen die Preise nachträglich um bis zu acht Prozent erhöhen, müssen dies aber spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitteilen.
Wird ein Flug bis zu 14 Tage vor Abflug annulliert, haben Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigung nach EU-Recht, können aber einen Ersatzflug oder die Erstattung des Ticketpreises verlangen. Bei Wartezeiten haben sie Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten oder Hotelunterbringung.
Bei Insolvenz einer Fluggesellschaft ist die Lage für Individualreisende schlecht, da es keinen gesetzlichen Insolvenzsicherungsfonds für reine Flugtickets gibt. Bei Pauschalreisen hingegen sind Reisende durch den Deutschen Reisesicherungsfonds geschützt. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, bei Unterkunft und Mietwagen auf flexible Stornobedingungen zu achten.



