Die Affäre um Matthias Hundt, den ehemaligen Staatssekretär für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung in Berlin, zieht weiterhin Kreise. Nach seiner überraschenden Entlassung nach nur 70 Tagen im Amt belastet der Fall nun zusätzlich den Landeshaushalt. Wie die Senatssprecherin Christine Richter am Dienstag nach der wöchentlichen Senatssitzung vor der Presse mitteilte, hat Hundt der Senatskanzlei zwei anwaltliche Gebührenrechnungen in Höhe von insgesamt 50.000 Euro präsentiert. Diese Summe kommt zu dem sogenannten Ruhegeld hinzu, das dem früheren Spitzenbeamten zusteht und ebenfalls rund 50.000 Euro beträgt. Somit könnten die Gesamtkosten für den Steuerzahler auf bis zu 100.000 Euro anwachsen.
Prüfung der Anwaltskosten läuft
Ob der Senat verpflichtet ist, die Anwaltsrechnungen zu begleichen, wird derzeit intensiv geprüft, wie Richter betonte. Die Entscheidung darüber könnte noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Hintergrund der Forderungen ist die rechtliche Auseinandersetzung um die Beendigung des Dienstverhältnisses. Hundt hatte zunächst selbst um seine Entlassung gebeten, was ihn jeglicher Ansprüche beraubt hätte. Doch über seinen Rechtsanwalt zog er dieses Rücktrittsgesuch zurück. In der Folge musste der Senat ihn offiziell entlassen, was ihm nun das Ruhegeld sichert.
Die turbulente Karriere von Matthias Hundt
Matthias Hundt war im März von Berlins Regierendem Bürgermeister Kai Wegner (CDU) zum Nachfolger von Martina Klement (CSU) ernannt worden, die nach Brandenburg gewechselt war. Bereits kurz nach seiner Berufung mehrten sich jedoch die Zweifel an seiner fachlichen Eignung und persönlichen Integrität. Der endgültige Sturz erfolgte, als bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft Dresden gegen ihn wegen des Verdachts auf Insolvenzstraftaten ermittelt. Diese Vorwürfe führten zu einem massiven Vertrauensverlust, den Wegner öffentlich als „zerstört“ bezeichnete.
Die gesamte Angelegenheit wirft ein Schlaglicht auf die Personalpolitik des Senats und die rechtlichen Fallstricke bei der Besetzung von Spitzenpositionen. Während die politische Opposition scharfe Kritik an der Auswahl und dem Umgang mit dem Fall übt, betont die Senatskanzlei, dass alle rechtlichen Schritte korrekt erfolgt seien. Die nun entstehenden Kosten könnten jedoch die öffentliche Debatte weiter anheizen.



