Thüringer Verfassungsschutzchef warnt vor einseitiger Debatte nach CSD-Anschlag
Verfassungsschutz: Herkunft kein Terror-Indikator

Nach dem Anschlag am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin hat Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer vor einer einseitigen Diskussion gewarnt. „Die deutsche Staatsangehörigkeit relativiert die islamistische Gefahr nicht – der libanesische Hintergrund erklärt sie aber auch nicht. Unbeteiligte Muslime sind kein kollektives Sicherheitsrisiko“, sagte Kramer der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt.

Hintergrund des Anschlags

Am späten Samstagabend war ein Auto am Rande des Berliner CSD in eine Menschenmenge gefahren. Die Behörden fahndeten nach dem 21-jährigen Abdul B., der mehr als ein Dutzend Menschen mit einem Van angefahren haben soll. Eine Frau erlag ihren schweren Verletzungen. Der Tatverdächtige, der polizeibekannt war und der islamistischen Szene in Berlin zugerechnet wurde, wurde am Sonntag bei einem Polizeieinsatz in Berlin getötet.

Radikalisierung als innerdeutsches Phänomen

Kramer gab zu bedenken, dass islamistische Radikalisierung längst ein innerdeutsches Phänomen sei. „Die Ideologie ist transnational, der Radikalisierungsprozess kann aber vollständig oder überwiegend in Deutschland stattfinden – Freundeskreise, soziale Medien, lokale Szenen, Gefängnisse oder Auslandsreisen.“ Es handele sich um „homegrown terrorism“. „Wir reden teilweise von Kindern ohne zunächst jeglichen Bezug zum Islam“, sagte Kramer. Die Herkunft eines Menschen sei kein brauchbarer Gefahrenindikator; vielmehr komme es auf Verhaltensindikatoren an.

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Ziel des Terrors: freiheitliche Gesellschaft

Kramer hält es für möglich, dass solche Anschläge von Dritten instrumentalisiert werden. „Ziel des Terrors sind weiche und symbolische Ziele. Alles, was die freiheitliche Gesellschaft verkörpert“, erklärte er. Den Terroristen gehe es darum, die Handlungsfähigkeit des Staates und dessen Sicherheitsversprechen infrage zu stellen sowie Zweifel der Bürger am Staat und am Gesellschaftsmodell zu vertiefen.

Der Berliner Fall werfe legitime Fragen zum Gefährdermanagement auf, die sorgfältig geprüft werden müssten. Eine vorschnelle Schlussfolgerung, die Tat hätte durch einzelne zusätzliche Maßnahmen sicher verhindert werden können, sei jedoch unseriös.

Details zum Tatverdächtigen

Nach der Tat war eine Debatte darüber entbrannt, warum der Tatverdächtige auf freiem Fuß war. Laut Generalstaatsanwaltschaft war der Deutsche mit libanesischen Wurzeln nach vergeblichen Versuchen, sich dem Islamischen Staat (IS) in Syrien anzuschließen, im November 2025 nach Verbüßen einer dreimonatigen Haftstrafe im Libanon bei seiner Rückkehr am Flughafen BER festgenommen worden. Nach längerer Untersuchungshaft wurde er am 12. Mai von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt – unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Die Entscheidung über eine Aussetzung dieser Jugendstrafe zur Bewährung wurde für sechs Monate zurückgestellt.

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