Gema verklagt Suno: KI-Songs verletzen Urheberrechte?
Gema vs. Suno: KI-Songs vor Gericht

Die Musikverwertungsgesellschaft Gema hat das US-Unternehmen Suno verklagt, dessen KI-Werkzeuge es Nutzern ermöglichen, Musikstücke zu generieren. Das Landgericht München I wird voraussichtlich am Freitag um 9.00 Uhr ein Urteil in erster Instanz verkünden. Im Kern geht es um die Frage, ob mit Sunos KI erstellte Lieder die Urheberrechte deutscher Künstler verletzen.

Sechs bekannte Musikstücke im Fokus

Konkret geht es um sechs bekannte Titel: „Atemlos“ von Helene Fischer, „Daddy Cool“ von Boney M., „Mambo No. 5“ von Lou Bega, „Big in Japan“ von Alphaville, „Forever Young“ von Alphaville und „Rasputin“ von Boney M. Die Gema ließ Sunos KI diese Lieder nachahmen und behauptet, die Ergebnisse seien von den Originalen kaum zu unterscheiden. Dies wertet die Gema als Beleg dafür, dass die Trainingsdaten im KI-Modell „memorisiert“, also letztlich gespeichert wurden.

Die Positionen der Parteien

Suno bestreitet sowohl die Wiedererkennbarkeit der generierten Lieder als auch die Speicherung der Trainingsdaten. In der mündlichen Verhandlung im Frühjahr argumentierte das Unternehmen, dass die Werke, mit denen die KI trainiert wurde, nicht im Modell abgespeichert seien. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Frage der Zurechnung: Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, müsse diese Suno oder den Nutzern der Werkzeuge zugerechnet werden? Die Gema sieht Suno in der Verantwortung, während Suno die Verantwortung von sich weist.

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Parallelen zum OpenAI-Verfahren

Der Fall ähnelt einer früheren Klage der Gema gegen OpenAI, die Muttergesellschaft von ChatGPT. Damals ging es um Liedtexte, die die KI fast identisch wiedergab. Das Landgericht München I entschied damals zugunsten der Gema, doch OpenAI legte Berufung ein – eine letztinstanzliche Entscheidung steht noch aus. Diesmal stehen allerdings nicht die Texte, sondern die Melodien im Mittelpunkt. Kai Welp, Chefjustiziar der Gema, zeigte sich vor dem Urteil zuversichtlich: „Ich schätze die Chancen als gut ein.“ Suno äußerte sich vor dem Verkündungstermin nicht zu den Erfolgsaussichten.

Bedeutung des Urteils

Das Urteil dürfte weit über die sechs konkreten Lieder hinausweisen. Es könnte grundlegende Maßstäbe für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke als Trainingsdaten für KI-Systeme setzen. Die Entscheidung des Landgerichts München I wird mit Spannung erwartet, da sie Signalwirkung für ähnliche Verfahren haben könnte.

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