Ein Großteil der Beschäftigten in Deutschland ist unzufrieden. Angeblich ist fast die Hälfte offen für eine neue Stelle oder bereits auf der Suche. Statt den Arbeitgeber zu wechseln, könnte man versuchen, im aktuellen Job glücklicher zu werden. Dies gelingt in fünf Schritten durch das sogenannte Job Crafting.
Was ist Job Crafting?
„Job Crafting meint das selbstbestimmte, aktive Einwirken auf den eigenen Job, um ihn wieder passend zu machen“, erklärt Unternehmerin, Coach und Autorin Ragnhild Struss im SPIEGEL-Podcast Smarter leben. „Es bewirkt, dass der Job, den du hast, wieder der ist, der zu dir passt und den du magst.“
Die erste große Frage
Um mit Job Crafting zu beginnen, müssen wir zunächst verstehen, was das Problem ist. Gleichzeitig sollten wir erkennen, was im Arbeitsalltag bereits gut zu uns passt. „Was nimmt meine Energie, und was gibt mir Energie? Das ist die erste große Frage, die man sich stellen kann“, sagt Struss.
Gestaltungsspielraum auch in reglementierten Jobs
Auch in stark reglementierten Jobs, in denen es bei den Aufgaben wenig Spielraum gibt, können wir unsere Zufriedenheit beeinflussen. „Zum Beispiel, wie ich dem Job gegenüber eingestellt bin, wie ich meine Aufgaben priorisiere oder wie ich die Beziehungen und die Kommunikation mit meinem Umfeld gestalte“, so Struss.
Die fünf Schritte des Job Craftings
- Analyse der aktuellen Situation: Was gibt Energie, was nimmt sie?
- Identifikation von Stärken und Leidenschaften
- Anpassung der Aufgaben: Mehr von dem, was Freude macht
- Gestaltung von Beziehungen: Netzwerk und Kommunikation verbessern
- Veränderung der eigenen Einstellung: Sinn und Bedeutung neu definieren
Wann ist ein Jobwechsel sinnvoll?
Job Crafting ist nicht immer die Lösung. Wenn die grundlegenden Werte nicht übereinstimmen oder die Arbeitsbedingungen unzumutbar sind, kann ein Wechsel die bessere Option sein. Struss empfiehlt, vor einer Kündigung zu prüfen, ob Job Crafting die Situation verbessern kann.
Die Folge mit Ragnhild Struss ist eine der meistgehörten aus dem „Smarter leben“-Archiv. Sie wurde am 7. Februar 2025 veröffentlicht.



