Die DB InfraGO, die Infrastrukturtochter der Deutschen Bahn, darf die Entgelte für die Nutzung der rund 5400 Bahnhöfe in Deutschland in den Jahren 2025 und 2026 nicht erhöhen. Das Verwaltungsgericht Köln wies entsprechende Anträge der Bahn-Tochter in zwei Eilbeschlüssen zurück. Die Entscheidungen sind unanfechtbar, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.
Fehlendes Zahlenwerk als Begründung
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass DB InfraGO kein „belastbares Zahlenwerk“ oder nachvollziehbare Kalkulationen vorgelegt habe, anhand derer die beantragten Entgeltsteigerungen hätten geprüft werden können. Konkrete Zahlen zu den geforderten Erhöhungen wurden nicht genannt. Die DB InfraGO betreibt die Bahnhöfe und stellt Nah- und Fernverkehrsanbietern für deren Nutzung Entgelte in Rechnung. Diese müssen jährlich von der Bundesnetzagentur genehmigt werden.
Auswirkungen auf den Wettbewerb
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln könnte den Wettbewerb auf der Schiene beeinflussen. Die Bundesnetzagentur plant, ab 2028 den Zugang zum Schienennetz für Konkurrenten zu erleichtern. Dies soll den Druck auf die Deutsche Bahn erhöhen und mehr Wettbewerb ermöglichen. Die aktuellen Beschlüsse verhindern vorerst steigende Kosten für die Nutzung der Bahnhöfe, was insbesondere kleineren Bahnunternehmen zugutekommt.
Die DB InfraGO selbst äußerte sich zunächst nicht zu den Entscheidungen. Es bleibt abzuwarten, ob die Tochtergesellschaft für die Folgejahre erneut Anträge auf Entgelterhöhungen stellen wird.



