Das Landgericht Berlin hat drei Männer wegen Beteiligung an einem europaweiten Betrugssystem mit Luxusautos und medizinischen Masken zu Haftstrafen von bis zu sieben Jahren und vier Monaten verurteilt. Die Angeklagten hatten über ein Netzwerk von Strohgesellschaften Umsatzsteuern in Höhe von rund 50 Millionen Euro hinterzogen.
Urteil im zweiten Prozess
Die drei Verurteilten sind nach Überzeugung des Gerichts keine Hauptakteure, aber maßgeblich an dem System beteiligt gewesen. Der 41-jährige Angeklagte erhielt die höchste Strafe: sieben Jahre und vier Monate Haft. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung von 8,1 Millionen Euro an. Der Vorsitzende Richter Bo Meyer erklärte, der Mann habe kaufmännische Aufgaben übernommen und einem der Haupttäter den Rücken freigehalten.
Ein 58-Jähriger, der steuerliche Beratungen durchgeführt hatte, wurde zu sechs Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Ein 39-Jähriger erhielt vier Jahre und zehn Monate. Gegen sie wurden Einziehungen in Höhe von 415.000 Euro beziehungsweise 523.000 Euro angeordnet.
Hintergrund des Betrugssystems
Die Taten ereigneten sich zwischen 2019 und 2024. Die Gruppe betrieb ein Netzwerk von Strohfirmen mit Schwerpunkt in Deutschland und Polen. Sie erstellten Scheinrechnungsketten, um ungerechtfertigte Steuererstattungen zu beantragen. Die Ermittlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) erstreckten sich über mehrere Länder, darunter Kroatien, Tschechien, Frankreich, Deutschland und Polen. Dabei wurden Bankkonten eingefroren sowie Immobilien, Autos und Luxusartikel im Wert von schätzungsweise 5,2 Millionen Euro beschlagnahmt.
Erster Prozess mit härteren Strafen
Bereits im Juni 2024 hatte das Landgericht Berlin in einem ersten Prozess mehrere Bandenmitglieder verurteilt und Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt. Das Gericht bezeichnete die Angeklagten damals als Steuerung eines „hochkriminellen Systems“. Dieses Urteil ist rechtskräftig.
Strafmaß und Rechtsmittel
Die Staatsanwaltschaft hatte im aktuellen Verfahren Haftstrafen zwischen fünf und acht Jahren gefordert, während die Verteidigung teils deutlich geringere Strafen beantragte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Beteiligten können Revision einlegen.



